Französische Ethikrat legt Abschlussbericht zu Bioethik vor

Paris – Ein Vorstoß für legale Leihmutterschaften in Frankreich stößt auf „massive“ Ablehnung. Dieses Fazit zieht der französische Ethikrat (CCNE) in seinem gestern in Paris veröffentlichten Abschlussbericht zur Bioethik-Konsultation. Über vier Monate konnten sich Franzosen im Netz und in Debatten zu bioethischen Themen äußern.
Von den neun Themen erhielt künstliche Befruchtung mit Abstand am meisten Aufmerksamkeit in der Debatte. Dazu gehörte auch Leihmutterschaft. Im Netz stimmten 317.416 Personen darüber ab; 76 Organisationen reichten eine Meinung zu dem Thema ein. Im Mittelpunkt stand eine Legalisierung künstlicher Befruchtung für lesbische Paare.
Dem Bericht zufolge gibt es klare Befürworter und Gegner dieses Vorschlags. Während sich die Befürworter auf die Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare berufen, pochen die Gegner auf die Rechte des Kindes; vor allem dass jedes Kind einen Vater haben sollte. Der Ethikrat weist in seinem Bericht auch auf die unterschiedlichen Familienstrukturen hin.
Die Bevölkerung wurde auch zur Begleitung am Lebensende befragt. Der Ethikrat hebt in seinem Bericht hervor, dass sich besonders junge Menschen für eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe ausgesprochen hätten. Ältere Menschen wollten dagegen das derzeitige Verbot beibehalten.
„Es gibt keinen gesellschaftlichen Konsens zum assistierten Suizid und zu aktiver Sterbehilfe“, heißt es in dem Bericht. Demnach sprach sich besonders ein Großteil des medizinischen Personals gegen die Praktiken aus. Nicht infrage gestellt wurde laut dem Bericht die derzeitige Organspendepraxis in Frankreich. Es sei Konsens, dass Organe kostenlos, anonym und mit vorheriger Einverständnis gespendet würden.
Der Ethikrat weist darauf hin, dass einige „großen Themen“ wie Blutspende, Behinderungen oder Zugang zu teuren therapeutischen Innovationen und die Beziehung zur Pharmaindustrie nur wenig diskutiert worden seien. Einige ethische Grundsätze wie der Respekt der Freiheit und Autonomie sowie der Schutz besonders verletzlicher Menschen sieht der Ethikrat durch die Konsultation bestätigt. Im Herbst soll die parlamentarische Arbeit an der Bioethikreform beginnen.
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