Genitalverstümmelung verletzt Menschenrechte von Mädchen und Frauen

Genf – Rund 200 Millionen Frauen leben weltweit mit den Folgen einer Genitalverstümmelung. Der Eingriff ist verbreitet in etwa 30 Ländern in Teilen Afrikas, des Nahen Ostens und Asiens. Er gilt als schwere Menschenrechtsverletzung, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation) am 6. Februar in Erinnerung rief.
Die Hälfte der betroffenen Frauen lebt nach Angaben der UN-Kinderhilfswerks Unicef in Indonesien, Ägypten und Äthiopien. Die WHO rief Ärzte und medizinisches Personal auf, solche Eingriffe niemals durchzuführen. Sie hat Richtlinien veröffentlicht, wie Ärzte Verletzungen durch FGM am besten behandeln können.
Als Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen gilt jede Prozedur, bei der die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane aus nichtmedizinischen Gründen ganz oder teilweise entfernt werden. Der Eingriff führt oft zu starken Blutungen, Infektionen und später zu Zysten und Totgeburten. „Es gibt keine medizinische Rechtfertigung für FGM“, sagte WHO-Sprecher Tarik Jasarevic. Im Gegensatz dazu kann die Beschneidung bei Männern, bei der die Vorhaut des Penis teilweise entfernt wird, etwa vor bestimmten Krankheiten schützen.
Die Praxis ist älter als Christentum und Islam. Mädchen werden sowohl in christlichen als auch in islamischen Ländern beschnitten. Die Verstümmelung soll unter anderem die Lust am Sex einschränken. Für viele Frauen ist der Geschlechtsverkehr danach schmerzhaft. Der UN-Bevölkerungsfond (UNFPA) gibt zwar an, die Praxis gehe tendenziell zurück. Durch das Bevölkerungswachstum in den betroffenen Ländern sinke die absolute Zahl aber dennoch kaum.
„Aufgrund des Bevölkerungswachstums in den betroffenen Regionen wird zwar die statistische Wahrscheinlichkeit, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, nicht zunehmen – doch die absolute Zahl der Opfer steigt an“, sagt Renate Bähr, Geschäftsführerin der Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW).
Viele Länder hätten zwar Gesetze erlassen, die Genitalverstümmelung verbieten oder einschränken würden. Allerdings täten die Regierungen bislang zu wenig, um über diese Gesetze aufzuklären und sie auch wirklich umzusetzen. „Es ist höchste Zeit, dass Mädchen auch in der Praxis gleichberechtigt behandelt werden – das schließt ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit mit ein“, so Bähr.
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