Gewalt an Frauen: Polen könnte von Istanbul-Konvention abrücken

Warschau/Berlin/Brüssel – Angesichts eines möglichen Austritts Polens aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat Bundesfrauenministerin Franziska Giffey die Bedeutung des Übereinkommens hervorgehoben.
Sie habe der polnischen Familienministerin Marlena Malag geschrieben und diese aufgefordert, weiterhin zu der Konvention zu stehen, teilte die SPD-Politikerin gestern mit. Das Übereinkommen sei „das wichtigste völkerrechtliche Instrument, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten“.
Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hatte zuvor angekündigt, dem zuständigen Familienministerium einen Vorschlag zum Austritt Polens aus dem Abkommen zu unterbreiten. Der Politiker der PiS-Splitterpartei Solidarisches Polen (SP) bekräftigte seinen Vorstoß gestern. „Es ist höchste Zeit, dass wir einlösen, was wir versprochen haben“, sagte Ziobro.
Der 49-Jährige berief sich auf das Wahlprogramm seiner national-konservativen Gruppierung und kritisierte, dass die Konvention eine „Gender-Ideologie“ verbreite. Polen halte beim Schutz von Frauen vor Gewalt ohnedies hohe Standards ein, argumentierte er. Die Ankündigung scheint bisher nicht mit der Mehrheitspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) abgestimmt zu sein.
Michal Dworczyk, der Leiter des Büros von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, stellte klar, dass das Kabinett in der Sache noch keine eindeutige, offizielle Entscheidung getroffen habe. Polen hatte die Istanbul-Konvention des Europarats 2012 unterzeichnet und 2015 – anders als Nachbarstaaten wie Tschechien und die Slowakei – auch ratifiziert.
Die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejcinovic Buric, zeigte sich alarmiert. Ein Austritt Polens aus der Konvention wäre „ein großer Schritt zurück für den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa“. Sollte es Missverständnisse über die Konvention geben, sei man bereit, diese in einem konstruktiven Dialog auszuräumen.
Auch die EU-Kommission hob den Stellenwert des Abkommens hervor. Gewalt gegen Frauen habe in der EU keinen Platz und müsse weiter bekämpft werden, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Es handele sich um eine wichtige Konvention.
In Deutschland ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Dem Europarat mit Sitz in Straßburg gehören 47 Mitgliedstaaten an.
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