Ausland

Kindesmissbrauch im Netz: Die EU-Kommission will strengere Regeln

  • Mittwoch, 7. Februar 2024
/Roman Bodnarchuk, stockadobecom
/Roman Bodnarchuk, stockadobecom

Brüssel – Der Kampf gegen im Internet aktive Pädokriminelle und Konsumenten von Kinderpornografie soll EU-weit verschärft werden. Künftig sollen das Livestreaming von sexuellem Kindesmissbrauch und der Besitz und Austausch von pädophilen Handbüchern in allen Mitgliedsstaaten einheitlich strafbar sein, hieß es in einem Vorschlag, der gestern veröffentlicht wurde.

In solchen Handbüchern stehen Anleitungen, wie Täter beispielsweise auf mögliche Opfer zugehen und diese nach Übergriffen zum Schweigen bringen können. Auch Material über sexuellen Kindesmissbrauch in Form von Fälschungen oder KI-generiertes Material soll dem Vorschlag nach künftig erfasst werden.

„Sexueller Missbrauch und Ausbeutung von Kindern ist ein abscheuliches Verbrechen mit lebenslangen trauma­tischen Folgen für Kinder. Wir sind fest entschlossen, den Schutz unserer Kinder und ihrer Rechte vor jeder Form von Gewalt zu einer der wichtigsten Prioritäten unserer Arbeit zu machen“, sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Dubravka Suica.

Der Vorschlag sieht auch Maßnahmen zum Opferschutz vor. So sollen Betroffene von sexuellem Missbrauch diesen auch nach einem längeren Zeitraum anzeigen können. Außerdem sollen die Opfer ein Recht auf finan­zielle Entschädigung erhalten.

Im nächsten Schritt verhandeln das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten über den Vor­schlag. Mögliche neue rechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit durch KI-generierten Missbrauchs­darstellungen werden aktuell auch in Deutschland diskutiert.

Nach Angaben der EU-Kommission ist jedes fünfte Kind in irgendeiner Form von sexueller Gewalt betroffen - offline und online. Das Internet habe die Verbreitung von sexuellem Kindesmissbrauch erheblich verschlimm­ert.

Bereits 2022 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, nach dem Internetunter­nehmen dazu verpflichtet werden sollen, Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzu­spüren, zu melden und zu entfernen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung