Ausland

Klares Signal gegen europäische Gesundheitsnormen

  • Freitag, 13. Oktober 2017
/takasu, stock.adobe.com
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Berlin – Ein „klares Signal gegen die Ausweitung der europäischen Normungsten­denzen“ haben Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Deutsche Sozialversicherung gesetzt. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung in Brüssel erteilten sie den Bemühungen der Europäischen Union eine Absage, mit der Normung von Gesundheitsdienstleistungen in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten einzugreifen.

Die Qualitätssicherung in der ärztlichen Behandlung stütze sich auf das Prinzip der evidenzbasierten Medizin, betonte Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitäts­sicherungsgremien der BÄK. „Die von privaten Normungsorganisationen durch überwiegend fachfremde Akteure erarbeiteten Gesundheitsdienstleistungsnormen erfüllen die damit verbunden hohen Anforderungen nicht ansatzweise und gefährden die Patientenversorgung“, warnte er. In Deutschland gewährleisteten die Ärztekammern die hohe Qualität der ärztlichen Versorgung. „Wir werden nicht zulassen, dass dieses Recht mit der Normung von Gesundheitsdienstleistungen durch die Hintertür ausgehebelt wird“, so Jonitz.

Selbstverwaltung zuständig

Doris Pfeiffer, die als Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes die Deutsche Sozialversicherung vertrat, erinnerte an die Aufgabenteilung zwischen europäischer und nationaler Ebene. So könnten europäische Normen bei Medizinprodukten oder Spritzen sinnvoll sein. Bei gesundheitlichen oder pflegerischen Dienstleistungen brächten sie hingegen „keinen zusätzlichen Nutzen – weder für die Patienten, noch für die Leistungserbringer oder das gesamte System.“ Die Europäische Union könne die Mitgliedsstaaten unterstützen, indem sie den Austausch zu Qualität und Patienten­sicherheit fördere.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum betonte die Kompetenz nationaler Akteure bei der Definition von Qualitätsvorgaben und den Anforderungen an gute Medizin. In Deutschland seien dafür die gemeinsame Selbstverwaltung und die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften zuständig. „Standards durch private Normungsinstitute auf EU-Ebene können diese Aufgabe nicht erfüllen“, sagte Baum. Da sie gesetzliche Vorgaben brächen, dürften solche Standards über öffentliche Mittel des EU-Haushalts nicht weiter entwickelt werden.

Unterstützung erhielten die Vertreter aus Deutschland von Wojciech Marciszko, Vertreter des polnischen Gesundheitsministeriums, und Zlatimira Dobreva, Gesundheitsattachée der bulgarischen Vertretung. Beide drückten ihre großen Bedenken über die Aktivitäten des europäischen Normungsinstituts CEN aus, die Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen könnten. Die Gesundheitsversorgung liege ausschließlich in den Händen des einzelnen Mitgliedsstaates. Eine Einmischung der EU verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Bereits 2014 wurde über den Antrag des österreichischen Normungsinstituts eine europäische Norm für Dienstleistungen in der ästhetischen Chirurgie vom Europäischen Normungsinstitut CEN verabschiedet. Gegenwärtig laufen Normungsprojekte im Bereich der Pflege, Verwaltung im Gesundheitswesen und traditionelle chinesische Medizin. Abgeschlossen sind Normen unter anderem im Bereich Dienstleistungen von Ärzten mit Zusatzqualifikation in Homöopathie, osteopathische Gesundheitsversorgung und chiropraktische Leistungen.

Das Europäische Komitee für Normung CEN) ist ein privater Zusammenschluss von 33 Mitgliedern, die europäische Normen in verschiedenen Industrie- und Dienstleistungs­bereichen entwickeln. Wichtig aber: Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europä­ischen Union sichert den Mitgliedsstaaten das Recht zu, das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung eigenverantwortlich zu gestalten.

cg

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