Ausland

Neuer Prozess gegen TÜV im Brustimplantate­skandal in Frankreich

  • Mittwoch, 18. November 2020
/dpa
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Paris – Zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate des franzö­si­schen Herstellers PIP wird der Prozess gegen den TÜV Rheinland neu aufgerollt: Das Pa­riser Berufungsgericht befasst sich seit gestern mit der Frage, ob die deutsche Prüfstelle eine Mitverantwortung trägt. Die Vorinstanz hatte den TÜV freigesprochen.

Die Anwälte des TÜV argumentierten gestern, die Prüfstelle sei ebenso wie die nationa­len Gesundheitsbehörden von PIP-Gründer Jean-Claude Mas getäuscht worden. Der in­zwi­schen verstorbene Unternehmenschef war wegen Betrugs zu vier Jahren Haft verur­teilt worden.

Der Anwalt Laurent Gaudon, der französische Geschädigte des Skandals vertritt, erklärte, der TÜV sei ohne Zweifel auch „ein Opfer des Betrugs“, er hätte die Vertuschung der Män­gel aber entdecken müssen.

In dem PIP-Skandal trugen rund 400.000 Frauen gesundheitliche Schäden davon, auch in Deutschland waren tausende betroffen.

Im Jahr 2010 hatte die französische Behörde für Medikamentensicherheit (ANSM) festge­stellt, dass die PIP-Brustimplantate überdurch­schnittlich oft rissen und nur mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Von 2001 bis 2010 hatte PIP weltweit rund eine Million dieser minderwertigen Implantate verkauft.

2013 verurteilte ein Gericht im südfranzössichen Toulon den TÜV Rheinland wegen Ver­nachlässigung seiner Kontroll- und Aufsichtspflichten, sechs Vertreiber der PIP-Implan­tate mit 5,8 Millionen Euro zu entschädigen.

Zwei Jahre später wurde der TÜV im Berufungsverfahren aber freigesprochen. Das fran­zösische Kassationsgericht hob dieses Urteil 2018 auf und verwies den Fall an das Pariser Berufungsgericht.

afp

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