Ausland

Niederlande: Ärzte kritisieren Sterbehilfe aufgrund von Patientenverfügung

  • Freitag, 17. Februar 2017

Amsterdam – Niederländische Ärzte haben mit Blick auf die Sterbehilfe den Stellenwert der Patientenverfügung kritisiert. In keinem anderen Land der Welt werde so viel Gewicht auf die Patientenverfügung gelegt, schreiben acht Ärzte in einem am Mittwoch in der niederländischen Zeitung NRC veröffentlichten Meinungsartikel. Die Sterbehilferegeln in den Niederlanden sehen vor, dass Ärzte sich auf die Patienten­verfügung berufen können, wenn ein Patient nicht mehr in der Lage ist, sich zur Sterbehilfe zu äußern.

Die Ärzte argumentieren, die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden beruhe auf dem Dialog zwischen Arzt und Patient. Ohne eine gemeinsame Entscheidung und ohne eine Bestätigung des Patienten, dass er noch immer hinter seiner Willenserklärung stehe, sei aktive Sterbehilfe „undurchführbar“, da die moralische Grundlage fehle, schreiben die Ärzte.

„Selbstbestimmung“ des Patienten und „Barmherzigkeit“ des Arztes seien die beiden wichtigsten „moralischen Säulen“ der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden. „Das eine kann nicht ohne das andere existieren“, schreiben sie. Genau darin liege der ethische Unterschied zwischen „Tod geben“ und töten. Um das Leiden von Menschen mit De­menz zu lindern, gebe es verhältnismäßigere Mittel als die aktive Sterbehilfe.

Ende 2015 hatte die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers aktive Sterbehilfe bei fortgeschrittener Demenz gestattet, wenn vor Beginn der Krankheit eine entsprechende Patientenverfügung ausgestellt wurde. Trotzdem sind viele Ärzte unsi­cher, was erlaubt ist, da auch bei Patienten mit einer fortgeschrittenen Demenz­erkran­kung vor der Erteilung von Sterbehilfe geprüft werden soll, ob sie unerträglich leiden.

Im Januar war zum ersten Mal eine Ärztin von der Sterbehilfe-Überprüfungs-Kommis­sion (RTE) gerügt worden. Es sei nicht eindeutig geklärt gewesen, ob die Demenz­patientin die Sterbehilfe zu dem Zeitpunkt, als sie erteilt wurde, tatsächlich gewollt habe. Vorher hatte die Patientin festgelegt, dass sie aktive Sterbehilfe zu einem späteren Zeitpunkt wolle.

kna

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