Polnisches Parlament berät erneut über Verschärfung von Abtreibungsrecht

Warschau – Mehr als ein Jahr nach einem gescheiterten Vorstoß hat sich das polnische Parlament erneut mit einer Verschärfung des Abtreibungsrechts befasst. Die Abgeordneten berieten in Warschau über einen Gesetzentwurf, der Abtreibungen auch bei missgebildeten Föten verbietet. Kritiker argumentieren, damit würden Schwangerschaftsabbrüche in dem katholischen Land faktisch nahezu vollständig verboten. Demnach werden 96 Prozent aller legalen Abtreibungen in Polen wegen eines missgebildeten Fötus vorgenommen.
Das polnische Parlament hatte im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf für ein praktisch vollständiges Verbot von Abtreibungen nach landesweiten Protesten abgelehnt. Der Text hatte vorgesehen, dass Schwangerschaftsabbrüche nur noch erlaubt sein sollen, wenn das Leben der Schwangeren unmittelbar bedroht ist.
Restriktive Regelungen
Dagegen gingen landesweit Zehntausende Frauen auf die Straße. Das von der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) des früheren Regierungschefs Jaroslaw Kaczynski beherrschte Parlament machte daraufhin einen Rückzieher.
Das polnische Abtreibungsrecht ist so restriktiv wie fast nirgendwo sonst in Europa. Erlaubt ist eine Abtreibung nur bei einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren, bei Hinweisen auf eine schwere unheilbare Erkrankung des Fötus oder bei Vergewaltigung oder Inzest. Polens mächtige katholische Kirche unterstützt ein vollständiges Abtreibungsverbot.
Gestern wurde im Parlament auch über einen zweiten Gesetzentwurf debattiert, der eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts vorsieht. Diesem werden aber keinerlei Chancen eingeräumt. Vor dem Parlament demonstrierten Abtreibungsgegner wie auch Befürworter einer Liberalisierung der Regelungen.
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