Richter billigt Stopp lebensverlängernder Maßnahmen bei Wachkomapatienten

London – Ein Gericht in Großbritannien hat entschieden, dass lebensverlängernde Maßnahmen bei Wachkoma-Patienten in Zukunft ohne gesonderte richterliche Erlaubnis eingestellt werden dürfen. Das berichteten britische Medien heute.
Bislang mussten Angehörige in Großbritannien vor Gericht ziehen, wenn sie die künstliche Ernährung von betroffenen Erkrankten einstellen lassen wollten. Künftig reiche es, wenn sie und die behandelnden Ärzte einvernehmlich ein Ende der Maßnahmen befürworteten, betonte Richter Peter Jackson vom High Court in London. Beobachter gehen davon aus, dass das Urteil angefochten wird und vor den Obersten Gerichtshof kommt.
Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass das Erfordernis einer richterlichen Erlaubnis „Kliniken und Familien davon abhalten kann, im besten Interesse des Patienten zu handeln“. Dies könnte – gerade auch mit Blick auf die Rechtskosten, die sich umgerechnet auf bis zu 35.000 Euro belaufen können – zu einem „unangemessenen und standardmäßigen Fortbestehen der Behandlung führen“, so der Richter weiter.
Das Urteil gilt den Medienberichten zufolge als wegweisend. Begrüßt wurde es von Sterbehilfegruppen. Der Richterspruch sei „ein hilfreicher Schritt zu einer klareren, personenorientierten Pflege am Ende des Lebens“, erklärte die Vorsitzende der Organisation „Compassion in Dying“, Sarah Wootton.
Bei dem vor Gericht behandelten Fall ging es um eine 50-jährige Frau, die seit über 15 Jahren an der unheilbaren Gehirnkrankheit Chorea Huntington leidet und seit 18 Monaten keinerlei Anzeichen von Bewusstsein gezeigt hatte. Der Richter urteilte, dass die Ärzte die künstliche Ernährung der Patientin einstellen dürfen.
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