Schwangerschaftsabbruch soll in der Schweiz Strafsache bleiben

Bern – Schwangerschaftsabbrüche sollen in der Schweiz Strafsache bleiben. Die größere Parlamentskammer, der Nationalrat, lehnte vorgestern mit 99 zu 91 Stimmen den Vorstoß einer grünen Abgeordneten ab, den Eingriff aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz seit 2002 in den ersten zwölf Wochen erlaubt, wenn die Frau geltend macht, dass sie sich in einer Notlage befindet.
Dass sie trotzdem im Strafgesetzbuch stehen, bedeute, dass ein Abbruch grundsätzlich als verwerfliche Sache betrachtet werde und erst in zweiter Linie als eine gesundheitliche Entscheidung, argumentierten die Befürworter. Der Straftatbestand stigmatisiere Frauen in einer schwierigen Lebensphase.
Die Gegner der Initiative argumentierten, dass es seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Die geltende Fristenregelung habe sich bewährt. Änderungen würden nur neue Emotionen „in ein längst entemotionalisiertes Thema“ bringen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: