Sorge vor Brexit-Nachwehen für die Gesundheitsversorgung

Berlin – Einen Tag vor dem Brexit haben die 27 verbleibenden EU-Staaten der Ratifizierung des Austrittsabkommens mit Großbritannien zugestimmt. Dies teilte der Rat der EU-Staaten heute in Brüssel mit. Das Verfahren galt als Formsache.
Zwei weitere Schritte stehen danach noch aus: die Übermittlung des Ratifizierungsdokuments nach London und die morgige Veröffentlichung. Dann kann Großbritannien die Europäische Union (EU) am 31. Januar 2020 um Mitternacht nach knapp 50 Jahren verlassen. Das EU-Parlament hatte bereits gestern nach einer emotionalen Sitzung den mehr als 500 Seiten starken Austrittsvertrag mit Großbritannien gebilligt.
Wichtigster Punkt des Vertrages ist eine geplante Übergangsfrist bis zum Jahresende, in der sich im Alltag fast nichts ändert. Großbritannien bleibt in der Zeit wie bisher im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Beim Reisen und im Warenverkehr bleibt damit zunächst alles wie gehabt. In der elfmonatigen Frist soll geklärt werden, wie es ab 2021 im Handel und auf anderen Feldern weitergeht.
Das Austrittsabkommen sichert bereits auf Dauer die Rechte von rund 3,2 Millionen EU-Bürgern in Großbritannien und von 1,2 Millionen Briten in der EU. Sie sollen weiter leben und arbeiten dürfen wie bisher. Auch die noch fälligen Zahlungen Großbritanniens an die EU sind geregelt. Gefunden ist auch eine Lösung für eine offene Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland.
Sorgen über den weiteren Verlauf gibt es aber weiterhin. Peter Liese, CDU-Europaabgeordneter und umwelt- und gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Christdemokraten, wies gestern bereits darauf hin, dass die Arbeit erst nach dem Austritt richtig beginnt.
Innerhalb der nächsten elf Monate müsse ein umfassendes Abkommen ausgehandelt werden, dass die langfristigen Beziehungen regelt. „Diese Zeit ist enorm knapp und ich befürchte, dass es dann zumindest in Teilbereichen einen harten Brexit gibt“, sagte Liese.
Als besonders kritisch sieht er die Situation im Gesundheitsbereich an. „Die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten kann nach Ablauf der Übergangsfrist problematisch werden und das ist deshalb besonders schlimm, weil wir in diesen Bereichen ohnehin schon Probleme haben“, erklärte er. Auch die Behinderung des Austausches medizinischen Personals könne bei einem ungeregelten Brexits zu schweren Problemen für die Patienten führen.
Ähnlich sieht das der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Er spricht sich dafür aus, dass die elfmonatige Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 dafür genutzt wird, in intensiven Verhandlungen praktikable Regularien für eine sichere Arzneimittelversorgung zu vereinbaren.
„Für Arzneimittelhersteller ist die Phase des Übergangs, in einen hoffentlich geregelten finalen Brexit ab dem 1. Januar 2021, maßgeblich für die künftigen Handelsbeziehungen mit Großbritannien“, sagte BAH-Geschäftsführer Elmar Kroth.
Wollen Arzneimittelmittel-Hersteller nach dem Brexit weiterhin ihre Produkte in den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten und in Großbritannien vertreiben, müssen sie zukünftig zwei eigenständige Niederlassungen betreiben, eine in Großbritannien und eine in der EU. Dies bedeute einen erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand für die Unternehmen, so der BAH.
Die kommenden elf Monate sollten daher von den Verhandlungspartnern dazu genutzt werden, ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Großbritannien abzuschließen. Im Idealfall sollten die Kernregeln des EU-Binnenmarktes mit allen vier Freiheiten, die den Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr betreffen, weiterhin gelten.
Sollte kein Abkommen zustande kommen und Großbritannien am Jahresende 2020 ungeregelt aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheiden, könnten die komplexen Lieferketten in der Arzneimittelherstellung gestört werden, so dass Liefer- oder gar Versorgungsengpässe vor allem in Großbritannien nicht auszuschließen seien, fürchtet der BAH.
Reisevorkehrungen treffen
Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse wies darauf hin, dass es aber für Reisende bereits ab dem 1. Februar zu Nebenwirkungen des Brexits kommen kann. Die Kasse erläuterte, dass sich gesetzlich Krankenversicherte aus Deutschland, die während eines Aufenthalts auf der Insel krank wurden, bisher unter Vorlage ihrer Gesundheitskarte bei britischen Ärzten ohne Mehrkosten behandeln lassen konnten. Mit dem Brexit würden viele Ärzte die Karte aber vermutlich nicht mehr akzeptieren.
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am müssten Reisende bei einer Behandlung durch den britischen National Health Service (NHS) voraussichtlich vermehrt in Vorkasse gehen.
Bis Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 würden die Krankenkassen in Deutschland ihren Versicherten noch maximal die Kosten erstatten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wären, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile.
Das gelte aber ausschließlich für Ärzte des NHS, nicht für Privatpraxen. Ab 2021, nach Ablauf des Übergangszeitraums, könnte auch eine Kostenerstattung für NHS-Behandlungen nicht mehr möglich sein. „Ich empfehle jedem, der nach Großbritannien reist, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – auch bereits während des Übergangszeitraums“, rät Michael Zaubzer von der Auslandsberatung der SBK.
Für längere Aufenthalte gelten andere Regeln
Zaubzer wies darauf hin, dass für Studierende, Praktikanten oder Arbeitnehmer, die länger als acht Wochen in England, Schottland, Wales oder Nordirland sind, eine reguläre Auslandskrankenversicherung nicht ausreicht, da diese in der Regel keine längeren Aufenthalte abdecke.
Diese Personen benötigen eine Langzeit-Reisekrankenversicherung. „Das war aber auch bisher bereits der Fall. Bei einem Aufenthalt über die Länge eines Urlaubs hinaus war schon vor dem Brexit eine zusätzliche Versicherung notwendig“, so Zaubzer. Einen Auslandskrankenschein, wie er für einige Länder existiert, gibt es für Großbritannien nicht.
Wie es nach Ende des Übergangszeitraums ab 2021 aussieht, steht aktuell noch nicht fest. Die Regelungen im Gesundheitsbereich sind Bestandteil der Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien, die nun beginnen. Eine Auslandskrankenversicherung könnte ab kommendem Jahr die einzige Möglichkeit sein, um nicht selbst für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen.
Liese warnt vorm Scheitern in der Klimapolitik
Unsicherheit gibt es nicht nur in der Frage, ob EU und Großbritannien in Sachen Gesundheitsversorgung alle Hürden aus dem Weg räumen können. Auch die bisher gemeinsame Klimapolitik steht vor neuen Herausforderungen.
Der EU-Parlamentariere Liese sorgt sich um ein Scheitern der Kimakonferenz, die Ende des Jahrs im britischen Glasgow stattfindet. „Eigentlich wollen wir in Glasgow gemeinsam mit anderen Partnern eine Erhöhung der Klimaziele beschließen, damit wir uns dem 2 Grad Ziel, oder sogar dem 1,5 Grad Ziel annähern“, sagte er.
Wenn aber Großbritannien nicht nur die EU verlasse, sondern sich auch von der gemeinsamen Klimapolitik verabschiede, werde es enorm schwierig für die EU ihr Klimaziel zu erhöhen, da Großbritannien in diesem Bereich bisher Vorreiter gewesen sei.
„Großbritannien hat ein großes Interesse am Gelingen der Konferenz in Glasgow. Daher appelliere ich an die Verantwortlichen auf der Insel, zügig ein Kooperationsabkommen im Bereich Klimaschutz mit der EU abzuschließen“, so Liese.
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