Ausland

Südkoreas Verfassungsgericht kippt Verbot von Schwangerschafts­abbrüchen

  • Donnerstag, 11. April 2019
/dpa
/dpa

Seoul – Südkoreas Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen verstößt gegen die Ver­fass­ung. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes heute in Seoul. Das Verbot verletze das Recht von Frauen auf Gesundheit, indem es ihnen den Zugang zu „sicheren und rechtzeitigen Eingriffen“ verwehre, urteilte das Gericht. Die Regierung muss das Gesetz nun bis Ende 2020 ändern.

Da Embryonen zu ihrer Existenz vollständig auf den Körper ihrer Mutter angewiesen sei­en, könne man sie nicht als separate, eigene Lebewesen mit Recht auf Leben betrachten, erklärten die Verfassungsrichter.

Vor dem Gerichtsgebäude feierten Hunderte von Frauen das Urteil mit Jubelrufen und Umarmungen. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Südkorea ver­boten. Ausnahmen erlaubt das Gesetz aus dem Jahr 1953 lediglich bei Vergewaltigungen, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Südkorea ist damit eine der wenigen Industrienationen, in denen noch solch ein pau­scha­les Verbot gilt. Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr, Ärzte müssen mit zwei Jahren Gefängnis rechnen.

Schon jetzt ignorieren viele Frauen das Verbot, werden dafür aber selten gerichtlich verfolgt. Gegner des Gesetzes kritisieren, es zwinge Frauen zu gefährlichen heimlichen Schwangerschaftsabbrüchen und sorge dafür, dass sie von der Gesellschaft ausgegrenzt würden.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung