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Beschwerde gegen Einstellung des Verfahrens wegen Tierversuchen

  • Donnerstag, 11. Juli 2019
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/tilialucida, stock.adobe.com

Heidelberg – Tierversuchsgegner haben Beschwerde gegen die Einstellung eines Ver­fahrens gegen Heidelberger Forscher eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen drei Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ermittelt. Das Verfahren wurde nach rund fünf Mona­ten eingestellt, weil sich der Verdacht nicht erhärtete.

Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tier­schutzrecht wollen das nicht hinnehmen. Sie werfen den Forschern illegale Tier­ver­suche vor. Diese sollten dafür bestraft werden, dass sie Mäuse zwei Tage lang hätten leiden lassen, hieß es in einer Mitteilung.

Bei dem Versuch sollte die Wirksamkeit einer Virentherapie für das besonders bösar­tige Ewing-Sarkom, an dem vor allem Kinder leiden, an Mäusen untersucht werden. Laut Staatsanwaltschaft war die von den Forschern genutzte Zelllinie nicht die ur­sprünglich genehmigte.

Doch der Zweck des Versuchs sei beibehalten worden und eine gesonderte Genehmi­gung nicht nötig gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch, dass einige Mäuse zu spät getötet wurden. Die genehmigte gesamte Versuchsdauer von 100 Tagen sei aber nicht überschritten worden. Den Vorwurf der Tierquälerei bestätigte sie nicht.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg bestätigte den Eingang der Beschwerde. Sie werde geprüft. Die Behörde kann das Verfahren wieder aufnehmen oder bei ihrer Entschei­dung bleiben. Im letzten Fall würde das Ganze die Generalstaatsanwaltschaft be­schäftigen.

dpa

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