Ethikkommission der Technischen Universität München erhält KI-Fachgruppe

München – Die Ethikkommission der Technischen Universität München (TUM) vergrößert sich um eine nicht medizinische Fachgruppe, die sich mit Themen wie Mensch-Technik-Interaktionen, künstlicher Intelligenz, Datenschutz und Persönlichkeitsrechten befasst.
Hintergrund ist, dass sich etwa jeder sechste Antrag an die Ethikkommission nicht mehr ausschließlich um medizinische Fragestellungen dreht, Tendenz steigend.
Beispiele für solche Fragestellungen sind, inwieweit sich Nutzer der Existenz und Funktionsweise von KI-Algorithmen bei Instagram bewusst sind, wie sich das Schlafverhalten von Studierenden während des Semesters und besonders in Prüfungssituationen verändert oder wie viel Kaffee eine Biathletin oder ein Biathlet trinken sollte, um die eigene Leistung zu verbessern, nicht aber am Schießstand ins Zittern zu geraten.
Immer wenn Menschen Gegenstand der Forschung sind, ist ein Ethikvotum nötig. Die neue Fachgruppe bewertet technische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Forschungsansätze und fordert Nachbesserungen ein, wenn nötig. Die bis zu zehn stimmberechtigten Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Bereichen der TUM, etwa aus den Bereichen Management, Sozial-, Natur- und Ingenieurwissenschaften.
„Es geht uns vor allem darum, zu prüfen, ob ein Versuch unter dem Gesichtspunkt der guten wissenschaftlichen Praxis sauber durchgeführt wird“, erläutert Klaus Bengler von der TUM School of Engineering and Design, der die neue Fachgruppe der Ethikkommission leitet.
Eine Software unterstütze die Forschenden darin, ihre Anträge so einfach und unbürokratisch wie möglich zu stellen. „Eher Vier-Augen-Prinzip als weitere Bürokratie“, so beschreibt Bengler den Reviewprozess, den er als Unterstützung für Forschende versteht. Durchschnittlich dauere es 4,5 Tage, bis die Ethikkommission auf einen neuen Antrag reagiert.
Während die gesamte medizinische Forschung inzwischen ohne Ethikvotum nicht mehr möglich ist, ist die nicht medizinische Forschung weniger geregelt. Das Persönlichkeitsrecht, das Datenschutzrecht und das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz geben laut TUM zwar einen Rahmen vor, in dem sich Forschung bewegen sollte.
Doch der Druck, ein Ethikvotum vor Forschungsbeginn einzuholen, entstehe vor allem von Seiten der Fördergeber, etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder Bundesministerien und Forschungsjournalen, die ein Ethikvotum oft schon bei Einreichungen für ein Forschungsprojekt erwarteten.
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