Hochschulen und Unis kontrollieren 3G-Regeln verschieden

Stuttgart/Mannheim – Mit Beginn des neuen Semesters müssen die Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg kontrollieren, ob Studierende auf Corona getestet, gegen das Virus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind (3G). Wie sie das machen, bleibt ihnen nach Angaben des Wissenschaftsministeriums selbst überlassen.
Die Uni Mannheim, die ihren Vorlesungsbetrieb schon gestartet hat, stellt Studierenden zum Beispiel nach Angaben einer Ministeriumssprecherin nach Vorlage eines 3G-Nachweises einen sogenannten Hörsaalpass aus, der auch digital genutzt werden kann.
Dieser bestätige, dass der 3G-Nachweis zentral vorgelegt wurde, und ermögliche Zutritt zu den Hörsälen. Kontrolliert werde anhand von Stichproben – zunächst in einem Modellvorhaben inklusive wissenschaftlicher Begleitung. Nach vier Wochen werde dem Stuttgarter Ministerium berichtet.
Einige Hochschulen engagieren den Angaben zufolge externe Unternehmen für Einlasskontrollen. Das Land habe zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt, wie es hieß. Gleiches gelte für die Anmietung zusätzlicher Räume, auch wenn dem Ministerium bislang keine Platzprobleme bekannt sind.
29 Millionen Euro für coronabedingte Zusatzbedarfe an den Hochschulen seien im dritten Nachtragshaushalt für das aktuelle Jahr vorgesehen. „Jetzt geht es um die für einen Präsenzbetrieb dringend erforderlichen Hygienemaßnahmen an den Hochschulen“, erklärte die Sprecherin. Hier seien nochmals 13,5 Millionen Euro geplant.
Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind heute ins Wintersemester gestartet, die Pädagogischen Hochschulen und Unis folgen offiziell erst in den kommenden Wochen. Dort laufen Planungen auf Hochtouren.
Die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) teilte mit: „Nach drei Onlinesemestern wollen wir, dass das Leben auf den Campus zurückkehrt und das Wintersemester wieder so viel wie möglich in Präsenz stattfindet.“
Die „Coronaverordnung Studienbetrieb“ sieht unter anderem Maskenpflicht vor, wenn keine Mindestabstände eingehalten werden können. Ausnahmen gibt es zum Beispiel auch, wenn man einen Vortrag hält, Sport macht, musiziert, isst oder trinkt. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist vom 3G-Nachweis abhängig.
Gerade im Lehrbetrieb sei eine händische Vollkontrolle der 3G-Nachweise schwer umzusetzen, räumte die Ministeriumssprecherin ein. Daher regle die Verordnung auch Rahmenbedingungen für Stichproben und mögliche digitale Lösungen für Nachweise.
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