Hochschulen

Mannheimer Uniklinik will Schadenersatz von ehemaligem Geschäftsführer

  • Montag, 23. Mai 2022
Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal (2021) des Landgerichts hinter einer Plexiglasscheibe. Der Angeklagte soll als Geschäftsführer des Klinikums Mannheim zwischen 2007 und 2014 nicht dafür gesorgt haben, dass ausreichend sterilisiertes OP-Besteck zur Verfügung stand./picture alliance, Uwe Anspach
Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal (2021) des Landgerichts hinter einer Plexiglasscheibe. /picture alliance, Uwe Anspach

Mannheim – Nach einer Bewährungsstrafe wegen eines Hygieneskandals an der Universitäts­klinik Mannheim kommt auf den ehemaligen Geschäftsführer auch eine Zivilklage zu. Der Auf­sichtsrat des Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft habe beschlossen, gegen den Ex-Ma­nager Schadenersatz geltend zu machen, teilte ein Sprecher heute mit.

Die Entscheidung hatte zuvor der Mannheimer Morgen publik gemacht. Berichte über Operatio­nen mit verunreinigtem Besteck haben die Uniklinik Ruf, Patienten und Millioneneinnahmen gekostet.

Der über 70-Jährige war im April vergangenen Jahres vom Landgericht Mannheim zu einer zwei­jährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Zahlung von 75.000 Euro an verschiedene Projekte des Klinikums verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.

Nach Ansicht des Landgerichts verstieß die Führungskraft als Betreiber von Medizinprodukten vorsätzlich gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall. Der Verwaltungswirt habe zwischen 2011 und 2014 die Gesundheits­gefährdung von mindestens 50.000 Patienten in Kauf genommen.

Der Mann habe Aufgaben für die Beseitigung gravierender Mängel bei der Sterilisierung an Untergebene delegiert, die davon kaum Ahnung gehabt hätten und die er nicht kontrolliert habe. Hintergrund seien erwünschte Kostener­sparnisse gewesen. Die Uniklinik nimmt im Jahr rund 18.000 Eingriffe vor.

dpa

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