Hochschulen

Unikliniken Mannheim/Heidelberg gehen gegen Kartellamt vor

  • Dienstag, 20. August 2024
/picture alliance/Bildagentur-online
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Mannheim – In der Debatte um eine Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg wollen die Kranken­häuser gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts vor Gericht ziehen. Das Kartellamt hatte den Zu­sammenschluss kürzlich untersagt.

Die Universitätskliniken und ihre Rechtsanwälte hätten beschlossen, Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzureichen, teilte eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg mit. Da das Kartellamt in Nordrhein-Westfalen sitzt, ist das Düsseldorfer Gericht zuständig.

Die Beschwerde müsse bis zum 26. August eingereicht werden. Eine Begründung könne binnen eines Monats nachgeliefert werden. „Die Argumente in dieser Begründung werden auf der detaillierten Analyse des 230 Seiten langen Untersagungsbeschlusses beruhen“, erklärte die Sprecherin. Diese Analyse durch die Kliniken und ihre Rechtsberater laufe noch.

Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinikverbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesund­heitsversorgung in der Region.

Nach einem monatelangen Prüfverfahren hatte das Kartellamt jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwar­tenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patienten die möglichen Vorteile überwiegen wür­den. So hieß es, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.

Das Land setzt auf eine Ministererlaubnis des Bundeswirtschaftsministeriums. Aber auch der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Kartellwächter ist möglich.

dpa

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