Zulassungspanne: Gericht gibt klagenden Studenten Recht

Frankfurt am Main – Die Zulassungspanne bei Medizinstudienplätzen der Frankfurter Goethe-Universität ist noch nicht zu Ende: Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihnen nun recht, wie das Gericht mitteilte (Az.: 3 L 2316/22.FM.W22).
Die zuständige Kammer hatte gestern festgestellt, „dass die Antragsteller im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen Überprüfung wohl einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt/Main haben“. Ihnen waren statt dessen Plätze für Zahnmedizin, Pharma- oder Biowissenschaften angeboten worden. Laut Gericht war „eine Rücknahme aller Zulassungsbescheide rechtswidrig“.
Auslöser der Affäre war, dass die Uni der zentralen Vermittlungsstelle für Medizinstudienplätze zu viele freie Plätze gemeldet hatte. Dadurch wurden rund 250 Studienbewerber zu viel in Frankfurt zugelassen. Als der Fehler bemerkt wurde, wurden die bereits versandten Zulassungsbescheide zurückgenommen.
Um den Betroffenen zu helfen, rangen die Hochschule, die Kultusministerien der Länder und die Stiftung, die die Zulassungen koordiniert, wochenlang um eine Lösung. Im Oktober verkündete die Goethe-Universität, dass allen Betroffenen ein Studienplatz angeboten werden konnte. Dabei kamen aber nicht alle in Frankfurt und nicht alle bei Humanmedizin unter. Das Verfahren, das zu dieser Lösung führte, ist überaus kompliziert.
Die Goethe-Universität nahm selbst weit mehr Studierende auf als es eigentlich Plätze gibt. Wenn das möglich ist, stünden auch für die sechs Antragsteller ausreichende Studienplätze zur Verfügung, urteilte das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Die Goethe-Universität kündigte an, diesen Schritt gehen zu wollen. Man widerspriche der Rechtsdeutung und werde fristgerecht Beschwerde einlegen, teilte die Hochschule heute mit. Ein Sprecher merkte zudem an, „dass zwei der sechs Antragsteller bereits einen Medizinstudienplatz an einem anderen Standort erhalten haben“.
Das hessiche Wissenschaftsministerium sagte: „Das eigentliche Korrekturverfahren, das gemeinsam intensiv zwischen der Stiftung für Hochschulzulassung, der Ländergemeinschaft in der Kultusministerkonferenz, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Goethe-Universität erarbeitet wurde, wurde nicht beanstandet.“
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