Politik

Ab November auf Rezepten mit verschreibungs­pflichtigen Arzneimitteln Dosierungsangaben verpflichtend

  • Montag, 26. Oktober 2020
/stokkete, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gesetzgeber verpflichtet Ärzte ab November, auf Rezepten mit verschrei­bungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung anzugeben oder kennzuzeichnen, dass sie dem Patienten einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben haben.

So sieht es die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor, auf welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hinweist. Die Angaben erfolgen über die Verordnungssoftware. Dafür haben die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Anforderungskatalog für Verordnungssoftware bereits für Anfang Oktober um eine entsprechende Funktion ergänzt, damit die Software die neuen Vorgaben rechtzeitig und fehlerfrei unterstützt.

Auf dem Arzneimittelrezept erfolgt der Aufdruck der Dosierung softwaregestützt hinter dem verordneten Produkt am Ende der Verordnungszeile, zum Beispiel „0-0-1“. Die Kenn­zeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt über das Kürzel „Dj“ ebenfalls am Ende der Verordnungszeile. Bei Betäu­bungsmitteln erfolgt in diesem Fall weiterhin die übliche Angabe „gemäß schriftlicher Anweisung“ anstatt des Kürzels „Dj“.

Bereits im Sommer wurde eine weitere Neuerung bei der Arzneimittelverordnung um­gesetzt: Ärzte können Ersatzverordnungen für Arzneimittel mithilfe ihrer Praxissoft­ware als solche kennzeichnen und müssen dies nicht mehr händisch auf das Rezept schreiben.

Eine Ersatzverordnung kann nötig sein, wenn beispielsweise aufgrund eines Arzneimittel­rückrufs erneut ein Arzneimittel verordnet werden muss. Mit dem Gesetz für mehr Sicher­heit in der Arzneimittelversorgung wurde unter anderem geregelt, dass Patienten dann nicht erneut eine Zuzahlung leisten müssen und die Ersatzverordnung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als Praxisbesonderheit gilt. Die neu ausgestellte Verordnung muss dafür aber als Ersatzverordnung gekennzeichnet werden.

hil

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