Abgeordnete können sich ab 3. Mai von der Bundeswehr impfen lassen

Berlin – Alle Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts sollen ab dem 3. Mai die Möglichkeit erhalten, sich in den von der Bundeswehr betriebenen Impfzentren des Bundes oder bei der parlamentsärztliche Stelle gegen COVID-19 impfen zu lassen.
Den Ländern stehe es frei, für die Mitglieder ihrer Verfassungsorgane ab dem 3. Mai ebenso zu verfahren, heißt es in einem Bericht des Gesundheitsministeriums von gestern. Die Mitglieder der Verfassungsorgane gehören der Gruppe 3 (Personen mit erhöhter Priorität) an.
Im zweiten Quartal dieses Jahres sind laut Ministerium von den verschiedenen Herstellern insgesamt 80 Millionen Impfdosen zugesagt worden. Den größten Anteil – 50 Millionen Dosen – steuere Biontech bei.
Während Biontech/Pfizer und Moderna frühzeitig Liefermengen und -daten mitteilten, würden die Lieferungen von Astrazeneca und Johnson&Johnson „aktuell nur mit sehr kurzer Frist angekündigt, was alle Beteiligten vor logistische Herausforderungen stellt“.
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