Änderung bei bundesweiter FFP2-Maskenpflicht für Kinder geplant

Berlin – Als Schutz in der Coronapandemie sollen Kinder zwischen 6 und 16 Jahren künftig auch OP-Masken tragen können – statt bisher vorgeschriebener spezieller FFP2-Masken. Das sieht eine von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehene Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, über die zuerst die Bild-Zeitung berichtete.
„Masken müssen sitzen, damit sie schützen“, sagte der CDU-Politiker. „Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht.“ Die künftig verpflichtenden OP-Masken gebe es in passender Größe, und auch sie verhinderten Infektionen.
Konkret geht es um bundeseinheitliche Vorgaben zur Maskenpflicht, die mit dem Gesetz zur „Bundesnotbremse“ eingeführt worden sind – etwa in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen.
Generelle Ausnahmen von dieser Maskenpflicht gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen mit ärztlichem Attest keine Maske tragen können. Daneben gibt es auch Maskenregelungen der Länder.
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll voraussichtlich übermorgen vom Bundestag beschlossen werden und Ende Mai abschließend in den Bundesrat kommen.
Darin ist unter anderem auch vorgesehen, dass neben Ärzten auch Apotheken Coronaimpfungen in die geplanten zusätzlichen digitalen Impfnachweise eintragen können.
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