Altersgrenze für Diamorphin-Therapie soll abgesenkt werden

Berlin – Patienten mit einer schweren Opioidabhängigkeit sollen künftig schneller eine Ersatztherapie mit Diamorphin erhalten können. Die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer (BÄK) wird um die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin erweitert. Das sieht ein Verordnungsentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Kernstück ist die Absenkung der Altersgrenze für die Diamorphin-Therapie von bisher mindestens 23 Jahre auf 18 Jahre. Allerdings ist dann für alle unter 23-Jährigen eine Zweitmeinung eines anderen Suchtmediziners erforderlich, der nicht derselben Einrichtung angehört.
Patienten müssen unter anderem seit mindestens zwei Jahren opioidabhängig sein. Sie müssen erhebliche Defizite im medizinischen, psychologischen oder sozialen Bereich aufweisen, die jeweils auf den Konsum illegal beschaffter Opioide zurückzuführen sind. Ein Behandlungsversuch mit Alternativen muss mindestens sechs Monate stattgefunden haben und nicht erfolgreich gewesen sein.
Vorgegeben werden soll künftig auch, dass Diamorphin nur verordnet werden darf, wenn der Arzt suchtmedizinisch qualifiziert ist, sich seine suchtmedizinische Qualifikation auf die Behandlung mit Diamorphin erstreckt oder er im Rahmen des Modellprojektes „Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger“ mindestens sechs Monate ärztlich tätig gewesen ist.
Ziel sei es, die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben an die Erfahrungen und Erkenntnisse der Behandlungspraxis anzupassen, schreibt das Ministerium darin. Man wolle schwerstabhängigen Patienten diese Behandlungsoption bedarfsgerechter anbieten können, um ihr Überleben zu sichern und frühzeitiger eine gesundheitliche und soziale Stabilisierung zu erreichen.
Im Verlauf der ersten sechs Monate der Behandlung müssen darüber hinaus „zeitnah Maßnahmen der psychosozialen Betreuung begonnen werden“, heißt es weiter.
Die Bundesärztekammer soll künftig insbesondere Feststellungen zu den Voraussetzungen für die Einleitung einer Behandlung mit Diamorphin treffen können.
Die Maßnahmen dienen nach Angaben des Ministeriums auch dazu, bei dieser besonderen Form der Substitutionstherapie mehr Rechtssicherheit für die behandelnden Ärzte herzustellen. So könne man auch mehr Ärzte für das Angebot dieser Behandlung gewinnen und zur Verbesserung der Versorgung von Substitutionspatienten insgesamt beizutragen.
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