Politik

Ampel ringt weiter um Kindergrundsicherung

  • Freitag, 4. August 2023
/Racamani, stock.adobe.com
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Berlin – Wenige Wochen vor dem Ende einer durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gesetzten Frist ringt die Ampelkoaliton weiter um die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung.

Streit gibt es laut einem Bericht des Nachrichtenportals t-online von gestern darüber, ob bestimmte Leis­tun­gen in die Kindergrundsicherung integriert und somit automatisch und pauschal an Berechtigte ausgezahlt werden sollen.

Die betroffenen Leistungen aus dem Bereich „Bildung und Teilhabe“ müssen bislang einzeln beantragt wer­den. Berechtigt sind Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld. Die FDP wandte sich dagegen, sie künftig im Rahmen der Kindergrundsicherung automatisch auszuzahlen.

„Einfach nur mehr Geld für die Eltern halte ich für den falschen Weg, so tun wir nichts gegen Chancenarmut“, sagte FDP-Sozialpolitiker Jens Teutrine t-online. „Die Leistungen soll man buchen können wie im Amazon-Warenkorb: ein Sportangebot oder eine Nachhilfestunde, alles über eine digitale Plattform.“ So werde Büro­kratieaufwand gespart, ohne an sozialen Leistungen zu kürzen.

Dagegen pochte der Sozialverband VdK auf die pauschale Auszahlung der Leistungen. Die 15 Euro für die Teilnahme in einem Sportverein oder in einer Musikschule dürften nicht immer wieder infrage gestellt wer­den, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele „t-online“. Bisher nähmen viele anspruchsberechtigte Familien die Leistungen nicht wahr, da sie nicht davon wüsssten oder die Beantragung zu bürokratisch sei.

Bundeskanzler Scholz hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) dazu aufgefordert, bis Ende August einen Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung vorzulegen. Seit Monaten ringen die Koalitionspartner um die genaue Ausgestaltung und Finanzierung.

Die Kindergrundsicherung ist ein Kernvorhaben der Grünen. Sie soll verschiedene Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag ersetzen und leichter zugänglich sein. Dies dürfte dazu führen, dass mehr Anspruchs­berechtigte das entsprechende Geld tatsächlich erhalten.

afp

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