Ampelkoalition streitet über Verlängerung der Schutzmaßnahmen

Berlin – In der Debatte um das Infektionsschutzgesetz zeichnet sich Ärger zwischen den Grünen und der FDP im Parlament ab. Gestern hatte die FDP im Bundestag erklärt, man wolle das Gesetz nicht verlängern. Die Grünen sind anderer Meinung.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, forderte heute eine Verlängerung der grundlegenden Coronamaßnahmen über den 19. März hinaus. Wenn Lockerungen im öffentlichen Leben griffen, „müssen sie durch grundlegende Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Masken, weiter unterstützt werden“, sagte Haßelmann den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).
„Für diesen Basisschutz brauchen wir aus unserer Sicht eine begrenzte Verlängerung der rechtlichen Grundlagen über den 19. März hinaus und eine Öffnungsperspektive in Stufen.“ Darüber sollten Bund und Länder auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar verständigen.
Selbstverständlich müssten Vorbereitungen für die Zeit getroffen werden, in der die Infektionszahlen sänken und die Lage sich entspanne. „Bund und Länder werden sich also über eine vorsichtige stufenweise Öffnung verständigen müssen“, sagte Haßelmann dem RND. Aber mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen kann ich mir derzeit nicht vorstellen, dass wir kurzfristig auf alle Maßnahmen verzichten können. Vorsicht ist weiterhin geboten.“
Haßelmann widersprach damit FDP-Fraktionschef Christian Dürr, der sich in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gegen eine Verlängerung der Coronaschutzmaßnahmen ausgesprochen hatte.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), warnte vor zu frühen Lockerungen der geltenden Coronabeschränkungen. Zwar hätten die Bürger nach vielen Monaten der Disziplin ein Anrecht auf eine Öffnungsperspektive, über die nun nachgedacht werden müsse. „Trotzdem ist Vorsicht geboten“, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ).
Er begründete dies vor allem mit dem Fehlen einer zuverlässigen Datengrundlage über das aktuelle Infektionsgeschehen. So sei unklar, wie viele Menschen sich tatsächlich mit Corona infiziert hätten und damit immun seien.
Reinhardt riet dazu, ähnlich wie in Großbritannien regelmäßig Stichproben zu erheben, „um die Verbreitung bestimmter Virusvarianten sowie die Immunitätsentwicklung in der Bevölkerung genau zu analysieren.“
Grundlage für Eindämmungsmaßnahmen der Länder wie etwa die Maskenpflicht ist ein Passus im Infektionsschutzgesetz. Die Regelung gilt nach jetzigem Stand nur noch bis zum 19. März. Sie kann einmalig durch Beschluss des Bundestages um drei Monate verlängert werden.
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