Anhörung zur Neuregelung beim Schwangerschaftsabbruch im Februar

Berlin – Trotz der bevorstehenden Bundestagswahl läuft die parlamentarische Befassung mit einer möglichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs weiter. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat heute eine Anhörung zum Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen.
Die Sachverständigen sollen demnach am 10. Februar zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (20/13775) Stellung nehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren.
Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung dafür soll eine Beratung sein. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraph 218a gestrichen werden.
Derzeit verbietet Paragraf 218 des Strafgesetzbuches Schwangerschaftsabbrüche. Sie bleiben allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn sich Schwangere mindestens drei Tage vor dem Eingriff bei einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen.
Der Bundestag hatte Anfang Dezember erstmals den Gesetzentwurf diskutiert, der von einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe erarbeitet worden war.
Zahlreiche Verbände, wie der Deutsche Frauenrat (DF) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), setzten sich jüngst für eine baldige Bundestagsabstimmung zur Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HAEV) begrüßte den Gesetzesvorstoß.
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