Anhörung zur Organspendereform im Gesundheitsausschuss geplant

Berlin – Der Bundestag will sich mit dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Organspende in einer Expertenanhörung befassen. Das hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags heute beschlossen. Ein genauer Termin steht dafür aber noch nicht fest.
In der Aussprache im Ausschuss wurden nach Angaben des Informationsdienstes des Parlaments heute diverse Fragen zur geplanten Gesetzesänderung gestellt. Dabei ging es unter anderem um die Rechte der Angehörigen eines potenziellen Organspenders und das Onlineregister zur Dokumentation der Erklärung zur Organspende.
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes wollen die Abgeordneten der fraktionsübergreifenden Gruppe demnach die Widerspruchsregelung einführen. Die Zahl der Organspender reiche nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf.
Künftig sollen dem Entwurf zufolge als Organ- und Gewebespender nicht nur Personen infrage kommen, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt haben, sondern auch solche, die einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben.
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