Politik

Anti-Doping-Gesetz: Kabinett beschließt Kronzeugenregelung

  • Mittwoch, 24. März 2021
/picture alliance, Philipp Szyza
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Berlin – Das Anti-Doping-Gesetz soll um eine Kronzeugenregelung erweitert werden. Das Bundeska­bi­nett brachte eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes heute auf den Weg. Nun muss der Bundestag die Neuregelung verabschieden, mit der für Sportler ein „sichtbarer Anreiz“ geschaffen werden soll, In­formationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Zugleich soll damit eine effek­tivere Strafverfolgung ermöglicht werden.

„Mit der Kronzeugenregelung wollen wir die Schattenwelt des Sports genauer ausleuchten“, kündigte der auch für den Sport zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an. „Das neue Anti-Doping-Ge­setz setzt Anreize für Hinweisgeber mit den Behörden zu kooperieren, um den Dopingsumpf auszutrock­nen.“

„Wir schaffen eine spezifische Kronzeugenregelung, um Insider zu ermutigen, Doping offenzulegen. Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafver­folgungsbehörden die Ermittlungen in diesem ab­ge­schotteten Bereich zu erleichtern“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

„Doping ist nicht nur unfair, es gefährdet auch die Gesundheit“, erklärte Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU). Eine zusätzliche und spezifische Kronzeugenregelung solle Tätern „gut sichtbar und ver­ständlich zeigen, dass Aufklärungs- und Präventionshilfe im Anwendungsbereich des AntiDopG honoriert wird“, heißt es im Entwurf zur Änderung des bisherigen Anti-Doping-Gesetzes. Das Gesetz war im De­zember 2015 in Kraft getreten.

Die Evaluierung hatte gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden mögliche Hinweise zu etwa 65 Prozent von der Nationalen Anti-Doping Agentur erhalten und zu 25 Prozent aus anderen Strafverfahren. Aus dem Spitzensport selbst, also insbesondere von anderen Sportlerinnen und Sportlern und ihrem Umfeld habe es jedoch keine nennenswerte Anzahl an Hinweisen gegeben.

Künftig wird nun den Sportverbänden empfohlen zu prüfen, inwieweit Athleten stärker über die Existenz und Funktionsweise der Hinweisgebersysteme der Nationalen Anti-Doping-Agentur und der Welt-Anti-Doping-Agentur informiert werden könnten.

Zugleich wird den dafür zuständigen Bundesländern die Einrichtung von weiteren Schwerpunktstaats­anwalt­schaften Doping angeraten. Bislang gibt es sie bereits in Bayern, Baden-Württemberg und Rhein­land-Pfalz.

dpa

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