Politik

AOK-Bundesverband warnt vor Verdoppelung des Zusatzbeitrags

  • Freitag, 13. November 2020
/dpa
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Augsburg – Der AOK-Bundesverband warnt vor einer möglichen Verdoppelung des Zu­satzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sollte die Bundesregierung bei den Coronahilfen für die Krankenkassen nicht deutlich nachlegen.

„Ohne Gegensteuern“ drohe nach der Bundestagswahl des kommenden Jahres ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 1,3 Prozent auf 2,5 Prozent, sagte Ver­bandschef Martin Litsch der Augsburger Allgemeinen.

Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zugesagte höhere Bundeszuschuss von einmalig fünf Milliarden Euro reiche bei weitem nicht aus, um die für 2021 vorher­ge­sagte Finanzlücke von mehr als 16 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversiche­rung zu decken, betonte Litsch.

Die Große Koalition wolle das Milliardenloch zu mehr als zwei Dritteln mit dem Geld der Beitragszahler stopfen, „indem die Krankenkassen geschröpft werden und der durch­schnittliche Zusatzbeitragssatz erhöht wird“.

Der Zusatzbeitragssatz wird zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz der Kran­kenkassen erhoben. Seit Anfang 2019 wird der Zusatzbeitrag jeweils hälftig von der Ar­beitgeber- und Arbeitnehmerseite gezahlt. Die Höhe des Zusatzbeitrages wird von den einzelnen Krankenversicherungen selber festgelegt.

Litsch kritisierte, dass die Ausgaben zur Bewältigung der Coronapandemie einseitig den gesetzlichen Beitragszahlern aufgebürdet würden. So laufe die Finanzierung der zusätz­lichen Intensivbetten, des Bonus für Pflegekräfte und der Coronavirustests nach wie vor „allein auf Rechnung der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen mo­nierte, dass die private Krankenversicherung nicht ausreichend an den Gesundheitskosten der Pandemie beteiligt werde. Eigentlich müsse jedoch der Staat dafür aufkommen.

„Es handelt sich hierbei um gesamtgesellschaftliche Aufgaben, deren Kosten aus Steuer­geldern bezahlt werden müssten, statt sie auf die Beitragszahler in der Krankenversiche­rung abzuwälzen“, sagte der Verbandsvorsitzende.

afp

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