Politik

Baden-Württemberg: Kritik an Verzögerung bei Gesundheits­erklärungen für Schüler

  • Montag, 14. September 2020
/picture alliance, ZUMA Wire, Nir Alon
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Stuttgart – Nach der Opposition im baden-württembergischen Landtag haben sich auch die Grünen mit Kritik an dem Umgang des Regierungspartners mit den „Gesundheits­erklärungen“ für Schüler zu Wort gemeldet.

Die Grünen sprachen von einer unnötigen Rechtssicherheit, weil diese Erklärungen zu etwaigen Coronarisiken entgegen früherer Ankündigung des CDU-geführten Kultus­ministeriums jetzt doch nicht bereits zum Schulbeginn heute vorliegen müssten. Die SPD bescheinigte dem Ministerium, ein „Chaos“ angerichtet zu haben.

Die Grünen-Bildungsexpertin Sandra Boser rügte: „Späte Info, widersprüchliche Aus­sagen: Das Ergebnis ist jedenfalls eine unnötige Rechtsunsicherheit für die jeweiligen Schulen und alle Eltern.“

Das Kultusministerium müsse jetzt zügig für klare Vorgaben und Verantwortlichkeiten sorgen. Die FDP-Fraktion sieht Ressort-Chefin Susanne Eisenmann (CDU) angesichts des Prozedere bei dieser Erhebung in den Schulen zunehmend überfordert. Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück. Es solle vermieden werden, dass Schüler in der ersten Schul­woche wegen fehlender Angaben ausgeschlossen würden.

Die Erklärungen sollen Schüler als Bestätigung dafür mitbringen, dass sie beispielsweise weder mit dem Coronavirus infiziert sind noch Kontakt zu Infizierten hatten. „Zuerst hatte das Kultusministerium erklärt, dass am kommenden Montag kein einziges Kind ohne Gesundheitserklärung in die Schule kommen dürfe“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch vorgestern.

„Doch weil die entsprechenden Formulare zu spät an die Schulen kamen, ist das plötzlich passé. Nun kann es sein, dass Schüler, deren Gesundheitsstatus völlig unklar ist, eine Woche lang im Klassenzimmer sitzen.“

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, dass die Kultusministerin an der Organisa­tion einer solch überschaubaren Abfrage scheitere, spreche Bände. „Leidtragende sind Schüler, Eltern und Lehrer, die nun zu Schulbeginn nicht sicher sein können, ob nicht auch infizierte Personen am Schulunterricht teilnehmen.“

Das Kultusministerium betonte hingegen, man habe Eltern und Schülern ausreichend Gelegenheit geben wollen, die Gesundheitserklärungen durchzulesen und auszufüllen. Es handele sich hierbei um ein pragmatisches Vorgehen.

„Keine Schülerin und kein Schüler soll in der ersten Schulwoche vom Schulbesuch ausge­schlossen werden, wenn die Gesundheitserklärung noch nicht am ersten Tag vorliegt“, erklärte dazu eine Sprecherin des Ministeriums.

Außerdem werde bereits durch das Betreten des Schulgeländes erklärt, dass keine Coronasymptome vorlägen oder Kontakt zu Coronainfizierten bestand. „Die Gesundheits­erklärung zielt darauf ab, die Vorgaben und Ausschlussgründe nochmals bewusst zu machen und dies zu dokumentieren“, sagte die Sprecherin.

dpa

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