Bayern will Anerkennungsverfahren von Ärzten mit ausländischer Ausbildung beschleunigen

München – Bayern will eine Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von Ärzten mit ausländischer Ausbildung anschieben. Das hat der Ministerrat auf Initiative von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.
„Es braucht jetzt dringend mehr Tempo bei den Anerkennungsverfahren“, sagte Gerlach. Im Gesundheitswesen seien neben Pflegekräften besonders auch die Ärztinnen und Ärzte vom Fachkräftemangel betroffen. „Gerade im ländlichen Raum drohen uns in absehbarer Zeit Versorgungsengpässe.“
Die Ministerin betonte, die Anerkennungsverfahren von Ärzten mit Drittstaatsausbildung seien sehr aufwändig. Aktuell dauerten diese Verfahren in Bayern im Schnitt etwa 18 bis 24 Monate sobald die Unterlagen vollständig vorlägen.
Gerlach betonte, Bayern habe bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verfahren zu beschleunigen. Aber: Die Möglichkeiten Bayerns seien begrenzt. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Ärzten ist auf Bundesebene in der Bundesärzteordnung (BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) geregelt.
Dort braucht es nach Angaben von Gerlach „Anpassungen, damit Digitalisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen greifen und hohe Antragszahlen bewältigt werden können“. „Der Bund muss hier dringend handeln.“
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte Bayern als Vorsitzland der eigens eingerichteten länderoffenen Arbeitsgruppe „Anerkennungen“ bereits mit einem Beschluss in ihrer letzten Sitzung einstimmig beauftragt, den Entschließungsantrag im Bundesrat einzubringen.
Gerlach ergänzte: „Wir fordern unter anderem eine Änderung der BÄO, durch die das bisherige Verfahren zur Feststellung der fachlichen Eignung der Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung angepasst wird. Anstelle einer zeitlich sehr aufwändigen Prüfung der Ausbildungsunterlagen soll es künftig vorrangig eine mündliche Kenntnisprüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission geben.
Die Prüfung der Ausbildungsunterlagen soll nur noch auf ausdrücklichen und verbindlichen Wunsch der Antragstellenden erfolgen. Zudem sollen die Länder durch Änderung von Bundesrecht die Möglichkeit erhalten, eine rein elektronische Antragstellung zuzulassen. Momentan müssen die Berufszulassungsstellen generell noch Papierunterlagen anfordern. Das ist längst nicht mehr zeitgemäß.“
Das Kabinett beschloss darüber hinaus, dass es für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse – wie von Söder in seiner Regierungserklärung schon angekündigt – nur noch eine zentrale Stelle pro Beruf geben soll.
Eine „Fast Lane“ für die Zuwanderung von Pflegekräften, die sich aus Sicht der Staatsregierung bereits bewährt hat, soll auf Pflegefachhilfskräfte ausgeweitet werden. Bislang wurden auf diesem Weg bereits rund 4.600 Anträge von Pflegekräften bearbeitet.
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