Beauftragte: Begleitung für Menschen mit Behinderung in Kliniken klären

Berlin – Mehrere Beauftragte der Bundesregierung haben Union und SPD aufgefordert, die Kostenfrage bei der Begleitung von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern zu lösen.
Noch vor der Bundestagswahl im Herbst müsse es eine gesetzliche Regelung geben, heißt es in einem heute veröffentlichten gemeinsamen Schreiben des Behindertenbeauftragten Jürgen Dusel, der Patientenbeauftragten Claudia Schmidtke und des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus.
Menschen mit schwersten oder mehrfachen Behinderungen, die im Alltag unterstützt werden, benötigen diese Assistenz oftmals auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung. Bislang bekommen Betroffene für die Begleitung nur finanzielle Hilfe, wenn sie die Unterstützung im Arbeitgebermodell organisieren.
Für Menschen mit Behinderung, die beispielsweise in Einrichtungen, Wohngemeinschaften oder ihrer Familie lebten, sei hingegen derzeit unklar, ob die Kosten übernommen würden, hieß es. Krankenkassen und Eingliederungshilfe stritten seit Jahren über die Zuständigkeit.
Das Problem der Zuständigkeit sei schon seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt und dürfe nicht länger auf dem Rücken der betroffenen Menschen ausgesessen werden, beklagte Dusel. Der Bundestag hatte Mitte vergangenen Jahres die Bundesregierung aufgefordert, sich mit der Frage zu befassen.
Schmidtke wies darauf hin, dass das Fehlen einer Begleitperson „eine große Belastung und Verunsicherung“ bedeuten könne. Im schlimmsten Fall könne dies dazu führen, „dass medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen im Krankenhaus nicht durchführbar sind und daher verschoben werden müssen oder ganz entfallen“.
Westerfellhaus verwies hingegen auf die zusätzlichen Herausforderungen für eh schon überlastete Pflegekräfte im Krankenhaus, wenn dort Menschen, die einen Assistenzbedarf haben, unbegleitet aufgenommen würden.
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