Politik

Beratungen zu Lungenemphysem­behandlung abgeschlossen

  • Freitag, 16. Oktober 2020
/magicmine, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern per Beschluss die bereits geltende Qualitätssicherungs-Richtlinie Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion vom 19. Dezember 2019 um Regelungen zum Nachweis- und Prüfverfahren ergänzt.

Vorausgegangen war eine Bewertung der im Moment infrage kommenden fünf verschie­denen Methoden für eine Lungenvolumenreduktion (LVR) auf Antrag des GKV-Spitzenver­bands hinsichtlich ihres Nutzens.

Die Behandlungsmöglichkeiten bei einem schweren Lungenemphysem sind derzeit laut G-BA sehr begrenzt. In bestimmten Fällen führt zu einer verbesserten Atemsituation der Patienten, indem das funktionslose, überblähte Lungengewebe operativ entfernt oder verringert wird.

Mit dem Beschluss zur Qualitätssicherung bei bronchoskopischen LVR beendet der G-BA den gesamten Beratungskomplex zur Lungenvolumenreduktion bei schwerem Lungen­em­physem. Für die Versorgung der schwer kranken Patienten soll mit der nun abge­schlosse­nen Nutzenbewertung eine größere Klarheit sowohl über die therapeutischen Optionen als auch über die erforderlichen Qualitätsstandards erreicht werden.

Da für den Behandlungserfolg einer bronchoskopischen LVR eine sorgfältige Indikations­stellung und eine engmaschige Nachsorge zwei wichtige Voraussetzungen sind, verband der G-BA den Einsatz dieser Operationen mit qualitätssichernden Anforderungen. Im nun gefassten Beschluss wurde die Qualitätssicherungs-Richtlinie ergänzt: Erst wenn ein Krankenhaus nachweist, dass es die geforderten Vorgaben für eine sichere Indikations­stellung und die notwendigen strukturellen Gegebenheiten erfüllt, kann das Verfahren mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Hierfür stellt der G-BA den Krankenhäusern als Anlage zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion einen Vordruck zur Verfügung. Die ausgefüllte Checkliste müssen die Krankenhäuser den regionalen GKV-Vertragspartnern in jenem Bundesland übermitteln, in dem sich der jeweilige Krankenhausstandort befindet. Ob die Krankenhäuser die Mindestanforderungen im Einzelfall erfüllt haben, kann durch den Medizinischen Dienst überprüft werden.

Drei Methoden zur Lungenvolumenreduktion konnte der G-BA im Ergebnis seines Bewertungsverfahrens als stationäre Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bestätigen: Die chirurgische LVR, die bronchoskopische LVR (Einsetzen von Ventilen) sowie die bronchoskopische LVR (Einsetzen von Coils beim schweren Lungenemphysem mit einem pulmonalen Residualvolumen von mindestens 225 Prozent vom Soll).

Anders sieht es mit der bronchoskopischen LVR unter Einsatz der Thermoablation aus. Der G-BA konnte zwar feststellen, dass die Methode das Potenzial hat, das Behandlungs­spektrum zu erweitern, ausreichend sichere Nutzenbelege liegen derzeit aber noch nicht vor. Darum hat er am 17. September 2020 eine Erprobungs-Richtlinie mit den wesentlichen Eckpunkten einer geplanten Studie beschlossen und setzte gleichzeitig das Bewertungs­verfahren bis 2027 aus. Bis dahin können Krankenhäuser das Verfahren weiter anwenden.

Das Bewertungsverfahren zur LVR mit Polymerschaum stellte der G-BA im Februar 2020 ein, da aus medizinischen Gründen kein Bedarf an einer Regelung besteht. Auch dieses Verfahren können Krankenhäuser weiterhin anwenden.

EB/aha

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