Politik

Berlins Gesundheitssenatorin hofft auf allgemeine Impfpflicht

  • Montag, 7. März 2022
/picture alliance, Carsten Koall
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Berlin – Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hat ihren Appell für eine allgemeine Impf­pflicht verstärkt. „Ich hoffe sehr, dass die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren kommt, auch die werden wir brauchen“, sagte Gote im Interview der Zeitung nd.DerTag (heute).

„Die Pandemie ist nicht vorbei“, bekräftigte sie. Es könne auch neue Virusvarianten geben. Wie gefährlich das werde, sei nicht abzusehen. Das Maskentragen, einfache Hygieneregeln und auch das Abstandhalten blieben weiterhin wichtig.

Nur wenn die in Deutschland vorhandene Impflücke weiter geschlossen werde, sei man gut gewappnet, sagte Gote weiter. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitssektor, die am 15. März in Kraft tritt, sei „ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht“.

Die Umsetzung werde „mit Augenmaß“ erfolgen und es werde darauf geachtet, dass die Versorgungs­sicherheit gewährleistet sei. In Berlin bestehe die günstige Situation, dass in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Impfquote so hoch sei, dass die Impflücke dort gar nicht so groß sei, erklärte Gote.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, äußerte sich gegen eine allgemeine Impfpflicht. Man solle zu jetzigen Zeitpunkt auf die geplante Einführung „verzichten und stattdessen effektivere Impfkampagnen vorbereiten“, sagte er der Welt (heute) mit Blick auf die für Anfang April geplante Bundestagsabstimmung.

Eine Impfpflicht wäre laut Papier „in jedem Fall ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Integrität und Selbstbestimmung“. Dieser sei nur zu rechtfertigen, wenn ohne diesen Eingriff wichtigen Gemeinschaftsgütern schwere Gefahren drohten. Dies lasse sich aber angesichts der ungewissen Entwicklung der Pandemie nur schwer vorhersagen.

„Wir wissen nicht, ob eine Impfpflicht, die wir jetzt mit Blick auf den kommenden Herbst und später einführen würden, dann überhaupt noch erforderlich ist, um zum Beispiel unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen“, so Papier weiter. Das gelte sowohl für eine allgemeine als auch für eine auf bestimmte Altersgruppen bezogene Impfpflicht.

Die Möglichkeiten des Staates, Coronaschutzmaßnahmen zu verhängen sollten nach Papiers Auffassung im Rahmen der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eng begrenzt werden. Er plädiere „eindeutig für eine restriktive Ausgestaltung der künftigen Maßnahme-Möglichkeiten der Exekutive“.

dpa/kna

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