Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte wird gesetzlich geregelt

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute Spahns Resterampengesetz auf den Weg gebracht. Mit dem sogenannten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sollen eine Vielzahl von Aspekten im Gesundheitswesen neu geregelt werden. Das kleinteilige Reformpaket geht von Qualitätsfragen bis hin zur Berufshaftpflichtversicherung für Vertragsärzte.
Zentrale Elemente sind die Stichworte mehr Qualität und Transparenz, bessere Leistungen und stärkere Vernetzung in der Versorgung. Für die Krankenhäuser soll zum Beispiel eine umfassende Qualitätsoffensive gestartet werden und die Versicherten sollen von verbesserten Leistungen profitieren.
„Gerade in der Pandemie ist es wichtig, unser Gesundheitssystem zu stärken und zukunftsfähig zu machen. Mit diesem Gesetz sorgen wir für mehr Vernetzung, Qualität und Transparenz in der Versorgung. Davon werden alle Versicherten profitieren“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Für Vertragsärzte, -psychotherapeuten und Zahnärzte interessant: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung soll mit der Reform für sie im Sozialgesetzbuch V verpflichtend geregelt werden. Vorgesehen ist eine Mindestversicherungssumme für Personen und Sachschäden für jeden Versicherungsfall. Die Regelung ist zulassungsrelevant.
Für den PKV-Notlagentarif wird ein Direktanspruch der Leistungserbringer gegenüber dem Versicherer auf Leistungserstattung sowie die gesamtschuldnerische Haftung von Versicherungsnehmer und Versicherer eingeführt. Dieses Ziel wird flankiert durch ein Aufrechnungsverbot für den Versicherer mit Prämienforderungen gegen eine Forderung des Versicherungsnehmers im Notlagen- und im Basistarif.
In der ambulanten Notfallversorgung soll ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus eingeführt werden. Die Anwendung dieses Verfahrens soll künftig als Voraussetzung für die Abrechnung ambulanter Notfallleistungen gelten. Darüber hinaus soll der Zugang zur Terminvermittlung durch die Terminservicestellen nach Vorstellung in der Notfallambulanz dadurch erleichtert werden, dass keine Überweisung mehr erforderlich ist.
Neues DMP Adipositas
Das Paket sieht für Patienten unter anderem ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) für die Behandlung von Adipositas vor. Ohnehin sind eine Reihe von Verbesserungen angedacht. Dazu gehört der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für weitere planbare Eingriffe, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen muss.
Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sollen von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt werden. Erstmals wird auch ausdrücklich festgelegt, dass Menschen unabhängig vom Geschlechtseintrag im Fall einer Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.
Gefördert werden soll künftig die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken. Krankenkassen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse bezahlen und sich gemeinsam mit kommunalen Trägern der Daseinsvorsorge an dem Aufbau und der Förderung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen. Die ambulante Kinderhospizarbeit soll dadurch gestärkt, dass künftig eine gesonderte Rahmenvereinbarung für Kinder und Jugendliche abzuschließen ist.
Neuregelungen sieht die Reform in Sachen Qualität und Transparenz vor. Geplant ist zum Beispiel, dass die Vorgaben für die Festlegung von Mindestmengen durch den G-BA sowie zur Prognosedarlegung geschärft werden. Der G-BA muss künftig seine Beratungen in zwei Jahren durchführen. Die Befugnis des G-BA und der Länder, Ausnahmeregelungen vorzusehen, wird aufgehoben.
Darüber hinaus sollen etwa Qualitätsverträge die bisherigen Qualitätszu- und -Abschläge ersetzen. Geplant ist eine Verpflichtung des G-BA, bis Ende des Jahres 2023 vier weitere Leistungen oder Leistungsbereiche festzulegen, bei denen die Qualitätsverträge erprobt werden.
Auch will die Regierung die Refinanzierungsmöglichkeit der Krankenhäuser zur Qualitätssicherung verbessern. Klinische Sektionen zur Qualitätssicherung sollen künftig verlässlich und planbar über den Zuschlag für klinische Sektionen in angemessener Höhe refinanziert werden.
Aus der Opposition kommt Kritik. „Als Ziel ist in diesem Gesetzentwurf formuliert, die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte sowie die Qualität und Transparenz in der Versorgung zu verbessern, doch wichtige Regelungsbedarfe bleiben ungelöst“, sagte Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen im Bundestag.
So gebe es etwa keinerlei Ansätze, um die Transparenz für die Versicherten in Bezug auf die Krankenkassen zu verbessern. Dabei wäre ein Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen ein entscheidendes Instrument zur Durchsetzung einer besseren Versorgung.
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