Politik

Besuchsbeschrän­kungen für hessische Altenheime aufgehoben

  • Dienstag, 29. September 2020
/dpa
/dpa

Wiesbaden – Die allgemeinen Coronabeschränkungen für Besuche in hessischen Alten- und Pflegeheimen gelten von heute an nicht mehr. Das Land hatte angekündigt, die ver­bindlichen Vorgaben zur Dauer und Anzahl der Besuche aufzuheben. Maßgeblich sind nun die jeweiligen SARS-CoV-2-Schutzkonzepte und Hygienepläne der Einrichtungen.

Bislang durften Bewohner von Alten- und Pflegeheimen innerhalb einer Kalenderwoche nur dreimal eine Besucherin oder einen Besucher empfangen. In Einrichtungen für Behin­derte durfte täglich ein Mensch zu Besuch kommen.

Verbände hatten teils kritisch auf die Ankündigung reagiert. Nach Einschätzung privater Anbieter sozialer Dienste beginnt nach dem Ende der allgemeinen Besuchsbeschränkun­gen für die Einrichtungen ein schwieriger Balanceakt. Wichtig sei, dass die Angehörigen weiter diszipliniert seien.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtete, dass nun in den rund 800 hessischen Heimen womöglich strengere individuelle Coronaschutzmaßnahmen gelten könnten als bislang. Immer wieder würden Träger aus Angst vor Infektionsausbrüchen über das Ziel hinaus schießen. Bund und Länder müssten mit allgemein gültigen Regelungen ein Mindestmaß an Freiheitsrechten sicherstellen, forderte die Stiftung.

Seit Beginn der Pandemie bis Anfang August hat es in Hessen mehr als 100 COVID-19-Ausbrüche in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gegeben. Bis zum Stichtag 4. August seien allein 47 Hotspots in Alten- und Pflegeheimen registriert worden, teilte das Sozial­ministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag in Wiesba­den mit.

In Krankenhäusern habe es 34 Ausbrüche gegeben, in Reha-Einrichtungen 11. Außerdem gab es einzelne Hotspots unter anderem in Seniorentagesstätten und Praxen. „Als Aus­bruch gelten Infektionsgeschehen mit zwei oder mehr Fällen, bei denen ein epidemio­lo­gischer Zusammenhang wahrscheinlich ist“, erläuterte das Ministerium.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung