Rheinland-Pfalz verlängert Coronaregeln für Pflegeeinrichtungen

Mainz – Die Coronaregeln für Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz gelten bis Ende Oktober 2020 weiter. „Wir sehen, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Einrichtungen gut umgesetzt wird und die Infektionszahlen im Rahmen bleiben“, sagte Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) gestern in Mainz.
„Vor allem geht es mir darum, dass gerade ältere Menschen weiter direkten Kontakt zu ihren Angehörigen oder Vertrauten Menschen haben können.“ Neue Bewohner müssen in der Regel lediglich sieben Tage einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie das eigene Zimmer verlassen. Am Tag der Neuaufnahme und am siebten Tag werden sie auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet.
Die Bewohner dürfen täglich von zwei Angehörigen oder ihnen nahe stehenden Menschen ohne zeitliche Begrenzung zusammen besucht werden. Café- oder Restaurantbesuche, der Einkauf allein oder zusammen mit Angehörigen sind auch möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.
Die Bestimmungen für die schlacht- und fleischverarbeitenden Betriebe wurden ebenfalls bis 31. Oktober verlängert. Neue Mitarbeiter dürfen nur nach einem ärztlichen Zeugnis die Beschäftigung in der Produktion beginnen. Bei einer Ein- und Rückreise aus einem Risikogebiet besteht Quarantänepflicht für Beschäftigte.
Der Betrieb muss darüber hinaus überprüfen und dokumentieren, ob sich Beschäftigte, die mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage nicht im Betrieb anwesend waren, in dieser Zeit in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
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