Betreuung für Behinderte bei Krankenhausaufenthalten wird erleichtert

Berlin – Die Betreuung von Behinderten bei Krankenhausaufenthalten durch Angehörige oder andere ihnen vertraute Menschen wird erleichtert. Der Bundesrat billigte in Verbindung mit einer anderen gesetzlichen Neuregelung heute eine entsprechende Ergänzung bestehender Vorschriften. Demnach wird solchen Begleitpersonen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihr Verdienstausfall erstattet.
Die Neuregelung geht auf eine frühere Forderung des Bundesrats zurück, die vom Bundestag aufgegriffen wurde. In einer Entschließung forderte der Bundesrat nun zudem die kommende Bundesregierung auf, weitere Verbesserungen für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen und dafür einen Kostenausgleich aus Bundesmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Rehabilitation zu verankern.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, begrüßte die Bundesratsbeschlüsse. „Die Kostenübernahme war seit Jahren überfällig“, erklärte sie in Berlin. Allerdings sei die nun beschlossene Regelung noch nicht ausreichend. Bentele appellierte daher an die künftige Bundesregierung, das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode dringend nachzubessern.
Bentele forderte vor allem eine Einbeziehung auch von Menschen mit Demenz. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Demenzkranke von der Regelung ausgeschlossen bleiben“, kritisiert die VdK-Präsidentin. „Sie brauchen die Begleitung einer vertrauten Person ganz besonders“, denn Menschen mit Demenz kämen im Krankenhaus ohne Begleitung nur schwer zurecht.
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