Politik

BMG will Rettungsschirm für Krankenhäuser im Juni auslaufen lassen

  • Dienstag, 1. Juni 2021
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Rettungsschirm für Krankenhäuser um zwei weitere Wochen bis zum 15. Juni verlängert und ihn danach auslaufen lassen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. „Trotz eines aktuell zu beobachtenden abflachenden Infektionsgeschehens liegt die Anzahl gemeldeter intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Fälle zum Stand 28. Mai 2021 bei 2.702 und entspricht somit weiterhin nahezu dem Höchststand der ersten Infektionswelle am 18. April 2020 mit damals 2.928 COVID-19-Fällen in intensivmedizinischer Behandlung“, heißt es darin.

Dies beruhe unter anderem darauf, dass sich zurückgehende Infektionszahlen erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auf die Zahl krankenhausbehandlungsbedürftiger, insbesondere intensivpflichtiger COVID-19-Fälle auswirken würden, so die Begründung. „Daher besteht für eine begrenzte Übergangszeit auch weiterhin die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, damit ausreichende stationäre Behandlungs­kapazitäten für die COVID-19-Fälle sowie für sonstige Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, deren stationäre Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“

Eine über den 15. Juni hinausgehende Verlängerung des Rettungsschirms werde aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens nach derzeitigem Stand nicht erforderlich werden, so das BMG.

Mit der Verordnung will das BMG die „Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser“ ändern, die am 7. April den bisher geltenden Rettungsschirm modifiziert hatte. Seither konnten die Länder Krankenhäuser für den Erhalt von Ausgleichszahlungen des Bundes bestimmen, wenn unter anderem die 7-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle je 100.000 Bürger über 50 liegt. Zuvor lag dieser Grenzwert bei 70. Der Rettungsschirm endete dabei am 31. Mai.

In der „Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser“ ist auch ein Ganzjahresausgleich für Krankenhäuser vorgesehen, für den 98 Prozent der Erlöse des Jahres 2019 als Maßstab herangezogen werden. 85 Prozent der von den Krankenhäusern erhaltenen Ausgleichszahlungen werden dabei in die Erlöse des Jahres 2021 eingerechnet. 85 Prozent des Erlösrückgangs werden schließlich refinanziert.

Mit der aktuellen Verordnung will das BMG auch das Ende des Rettungsschirms für Reha- und Vorsorge­einrichtungen auf den 15. Juni terminieren. Hier ist jedoch kein Ganzjahresausgleich vorgesehen. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der zahlreiche Reha-Kliniken vertritt, kritisiert diese Entscheidung.

„Ein hastiges Ende des Rettungsschirms würde die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen besonders hart treffen,“ betont BDPK-Präsidentin Katharina Nebel. Bei diesen liege die derzeitige Belegung nach aktuellen Umfragen unter den BDPK-Mitgliedskliniken teilweise unter 70 Prozent.

Gleichzeitig würden die Ausfälle und Mehrkosten auch nach den bisherigen Regelungen höchstens zu 50 Prozent ausgeglichen. Wenn diese Hilfen jetzt auch noch wegfielen, müssten viele Reha- und Vorsorgeeinrichtungen ihren Betrieb wohl einstellen.

fos

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