Politik

Bund soll Mehrkosten für Krankenhäuser berücksichtigen

  • Freitag, 24. Juni 2022
/studio v-zwoelf, stock.adobe.com
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Magdeburg – Für eine kurzfristige Reaktion des Gesetzgebers bezüglich der derzeit anfallenden Mehrkosten bei den Krankenhäusern plädieren die Gesundheitsminister der Länder.

Man bitte das Bundesgesundheitsministerium (BMG), kurzfristig auf eine gesetzliche Anpassung der Rege­lungen im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zum Infla­tionsausgleich hinzuwirken, so die Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

Die aktuellen Mehrkosten bei den Krankenhäusern – resultierend durch die außerordentlich steigenden Ener­gie- und Sachkosten – müssten im Erlösbudget zeitnah auskömmlich gegenfinanziert und die Liquidität der Krankenhäuser rasch gesichert werden.

Vor diesem Hintergrund sei ein unterjähriger finanzieller Ausgleich für die nicht refinanzierten Kostenstei­gerungen für das Jahr 2022 herbeizuführen – dieser Zuschlag auf die im Krankenhausbudget einbezogenen Entgelte solle ab dem 1. Juli 2022 umgesetzt werden.

Die besonderen Einrichtungen seien ebenso wie Tageskliniken einzubeziehen. Um diese Finanzmittel dauer­haft allen Krankenhäusern zukommen zu lassen, solle für 2023 eine entsprechende Basisberichtigung bei den Landesbasisfallwerten beziehungsweiseden Krankenhausbudgets stattfinden, so die GMK.

Die Gesundheitsminister der Länder fordern das BMG zusätzlich auf, für den Bereich der Reha- und Vorsorge­einrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen ebenfalls Regelungen zu treffen, die die durch die be­stehenden Regelungen und Verträge nicht refinanzierten Kostensteigerungen kompensieren. Die in Bezug auf die Krankenhäuser dargestellten Kostensteigerungen seien auch hier gegeben.

Zudem bitte man das BMG zu prüfen, wie außerordentliche Kostensteigerungen auch bei Pflegeeinrichtungen kurzfristig aufgefangen werden und wie die Pflegebedürftigen trotz langfristig steigender Vergütungen finanziell entlastet werden können.

EB/aha

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