Politik

Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider für lösungsorientierten Umgang beim Datenschutz

  • Dienstag, 3. September 2024
Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), aufgenommen im Rahmen der Bundespressekonferenz zur Ernennung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin./picture alliance, photothek.de, Kira Hofmann
Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) /picture alliance, photothek.de, Kira Hofmann

Berlin – Einen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz will Louisa Specht-Riemenschneider, die heute von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ernannt wurde, erreichen.

„In meiner Amtszeit werde ich mich insbesondere um die Bereiche Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit kümmern“, kündigte Specht-Riemenschneider an. Gerade im Gesundheitsbereich würden Datenschutz und Digitalisierung beziehungsweise Datennutzung bedauerlicherweise oft gegeneinander ausgespielt – dabei seien digitale Lösungen entscheidend für eine bessere Gesundheitsversorgung.

Sie wolle sich für einen Datenschutz einsetzen, der rote Linien klar aufzeige, aber unterhalb dieser roten Linien konstruktive Lösungen anbiete, sagte sie. Specht-Riemenschneider sprach von einem „Korridor des Möglichen“. Um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu ermöglichen, wolle sie noch früher und intensiver in den Dialog mit Gesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und Wirtschaft kommen. Dort, wo es hake, biete sie einen „Neustart“ an.

Insbesondere bei der Digitalisierung in der medizinischen Versorgung sei es „extrem wichtig, Datenschutz von vornherein mitzudenken“, da besonders sensible, personenbezogene Daten verarbeitet würden, die auch ein be­sonderes Angriffspotenzial böten. Grundrechte der Betroffenen müssten umfassend geschützt werden, gleich­zeitig dürfe ein hohes Maß an Funktionalität der Systeme nicht verhindert werden.

Beispielhaft verwies Specht-Riemenschneider auf die elektronische Patientenakte (ePA). Der Erfolg der digitalen Akte hänge entscheidend von einer gelungenen Balance aus hohem Datenschutzniveau und guter Funktiona­li­tät ab – nur so ließen sich Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte auf Dauer mitnehmen. Wolle man größtmögliche Akzeptanz, dürften keinerlei Zweifel am Datenschutz aufkommen.

Zu ihren ersten Erfahrungen bezüglich der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Landes­da­tenschutzbehörden sagte Specht-Riemenschneider, bei der Sommerklausur am vergangenen Wochenende in Speyer habe sie eine „sehr konstruktive Arbeitsatmosphäre“ wahrgenommen.

In diesem Zusammenhang betonte sie, die Datenschutzbehörden könnten noch sehr viel effektiver zusammen­arbeiten, wenn die Politik der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Daten­schutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, bindende Mehrheitsentscheidungen gesetzlich ermögli­chen würde. Zudem könne eine DSK-Geschäftstelle die Handlungsfähigkeit weiter stärken.

aha

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