Politik

Bundespsychothera­peutenkammer will finanzielle Sicherstellung der psycho­therapeutischen Weiterbildung

  • Montag, 5. Dezember 2022
/Microgen, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine rasche finanzielle Förderung der statio­nären psychotherapeutischen Weiterbildung. Der Deutsche Bundestag hat Ende vergangene Woche das Kran­kenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ohne entsprechende Reglungen beschlossen – unter anderem der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum KHPflEG Regelungsbedarf angezeigt.

Zum Bedauern der BPtK sei ein Änderungsantrag der Unionsfraktion zum KHPflEG bezüglich der Refinan­zie­rung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken abgelehnt worden.

„Wir hoffen sehr, dass mit der verpassten Chance, in den Kliniken die psychotherapeutische Weiterbildung fi­nanziell zu stärken, keine generelle Absage für dieses Anliegen verbunden ist“, kritisierte BPtK-Präsident Dietrich Munz. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) müsse „dringend nachliefern“.

Wie die BPtK betont, erhalten zukünftige Absolventen aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung über das Studium eine Approbation und hätten deshalb Anspruch auf ein „angemessenes Gehalt“. Ohne eine gesetzlich gere­gelte finanzielle Förderung werde es für die Kliniken aber schwer, ausreichend Stellen für Psychotherapeuten in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zu schaffen.

EB/aha

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