Bundespsychotherapeutenkammer will finanzielle Sicherstellung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine rasche finanzielle Förderung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung. Der Deutsche Bundestag hat Ende vergangene Woche das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ohne entsprechende Reglungen beschlossen – unter anderem der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum KHPflEG Regelungsbedarf angezeigt.
Zum Bedauern der BPtK sei ein Änderungsantrag der Unionsfraktion zum KHPflEG bezüglich der Refinanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken abgelehnt worden.
„Wir hoffen sehr, dass mit der verpassten Chance, in den Kliniken die psychotherapeutische Weiterbildung finanziell zu stärken, keine generelle Absage für dieses Anliegen verbunden ist“, kritisierte BPtK-Präsident Dietrich Munz. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) müsse „dringend nachliefern“.
Wie die BPtK betont, erhalten zukünftige Absolventen aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung über das Studium eine Approbation und hätten deshalb Anspruch auf ein „angemessenes Gehalt“. Ohne eine gesetzlich geregelte finanzielle Förderung werde es für die Kliniken aber schwer, ausreichend Stellen für Psychotherapeuten in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zu schaffen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: