Psychotherapie: Kritik an Qualitätssicherungsinstrument des IQTiG
Berlin – Scharfe Kritik an dem vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) entwickelten Qualitätssicherungsinstrument für die ambulante Psychotherapie üben entsprechende Verbände.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) bewerten den die Basis des Qualitätssicherungsverfahrens bildenden Fragebogen als ungeeignet, die Qualität einer psychotherapeutischen Behandlung zu ermitteln und damit die Behandlungsqualität zu verbessern.
Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass er den therapeutischen Prozess ungünstig beeinflusse und dass es in Folge seiner Einführung zu einer Selektion zu Ungunsten solcher Patientinnen und Patienten kommen könne, bei denen ein schwieriger Therapieverlauf absehbar oder die Erfolgsprognose unsicher sei. Eine Risikoadjustierung nach Krankheitsdauer oder -schwere, Vor- und Mitbehandlungen oder sonstigen hemmenden und fördernden Faktoren für eine psychotherapeutische Behandlung sei anhand der zu erhebenden Variablen nicht möglich.
„Es gehört bereits jetzt zu jedem Therapieprozess als Standardintervention dazu, Rückmeldungen der Patienten regelmäßig einzuholen“, so die Verbände weiter, „doch eine Erhebung im Nachgang kann nicht mehr der Verbesserung der laufenden Behandlung dienen.“ Um dieses Ziel müsse es aber bei der Einführung eines sinnvollen Qualitätssicherung (QS)-Instruments gehen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Durchführung des geplanten Qualitätssicherungsverfahrens stelle für die beteiligten Stellen einen „erheblichen Zuwachs an bürokratischem Aufwand“ dar.
Die Verbände fordern deshalb, das gesamte Verfahren – dieses verantwortet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – „nochmals auf den Prüfstand“ zu stellen. Sollte dies nicht erfolgen, müsse es zumindest „eine umfangreiche Evaluation über mehrere Jahre in einer Modellregion“ geben – wobei insbesondere die Bürokratiekosten differenziert zu erheben und zu bewerten seien.
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