Bundesrat beschließt Ermächtigungen zur Versorgung schwer psychisch Kranker

Berlin – Der Bundesrat hat eine bessere psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen sowie intellektuellen Beeinträchtigungen in die Wege geleitet.
Das Gremium stimmte am vergangenen Freitag einer Verordnung zu, die einen neuen „Ermächtigungstatbestand“ für Ärzte und Psychotherapeuten zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von besonders vulnerablen Patienten in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten schafft.
Die Verordnung setzt eine Kooperation mit geeigneten Einrichtungen und Diensten voraus, um zusätzliche ambulante Behandlungskapazitäten bereitstellen zu können.
„Die Ermächtigungen kommen gezielt den schwer psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten zugute, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind“, erklärte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Es sei gut, dass diese mit dieser Regelung einen leichteren Zugang zur Versorgung erhielten, denn sie fänden angesichts langer Wartezeiten oft nur schwer Zugang zu den erforderlichen Versorgungsleistungen.
Durch die vorgegebenen Kooperationen werde die Vernetzung von Psychotherapeuten und Ärzten zum Beispiel mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gestärkt, so die BPtK. Damit werde der Zugang zu einer multiprofessionellen Versorgung einschließlich Behandlungsangebote in den Lebenswelten der Patienten erheblich verbessert.
Die Regelung zu den Ermächtigungen war ursprünglich im Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthalten, das aber aufgrund des vorzeitigen Ende der Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet worden war.
Nach Informationen der BPtK hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) daher beschlossen, den Ermächtigungstatbestand mit einer Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf den Weg zu bringen.
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