Politik

Bundesrat für schnelle Reform der Pflegeversicherung

  • Freitag, 18. Oktober 2024
/picture alliance, Kay Nietfeld
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Berlin – Der Bundesrat mahnte heute die Umsetzung einer zeitnahen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um so die Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Zudem bezog die Länderkammer Stellung zum Gesetz zur einheitlichen Pflegeassistenz­ausbildung.

Man habe die klare Erwartung an die Bundesregierung, „noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesent­wurf für eine zukunftsgesicherte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“ vorzulegen, heißt es in der Entschließung der Länder.

Die Bundesregierung muss aus Sicht des Bundesrats Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnah­me­seite der Pflegeversicherung entwickeln. Zielsetzung muss es demnach sein, dass die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonsti­gen Kostenträger in einem ge­rechten und ausgewogenen Verhältnis stehen und insbesondere die Pflegebe­dürftigen nicht unzumutbar belastet werden.

Innovative Versorgungsmodelle sollten in Abstimmung mit den Ländern und den maßgeblichen Pflegever­bän­den unter Einbeziehung der Organisationen von pflegenden Angehörigen erarbeitet werden, heißt es weiter.

Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung.

Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürf­ti­gen verursacht werden. Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Ren­teneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Der Bundesrat befasste sich zudem mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz, das Anfang September vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Mit dem Gesetz sollen die derzeit 27 landesrechtlich geregelten Ausbil­dungen zu Pflegeassistenzberufen bun­desweit vereinheitlicht werden. Zudem ist eine einheitliche Vergütung für die Pflegeassistenzausbildung vor­gesehen. Die Neuregelungen sollen ab dem Jahr 2027 gelten.

Ina Czyborra (SPD), Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin, verwies darauf, dass die Stärkung der Pflege ein „zentrales Vorhaben“ der aktuellen Bundesregierung darstelle. Mit dem Pflegebe­ru­­fegesetz und dem Pflegestudiumstärkungsgesetz sei bereits einiges passiert, nun folge mit Pflegefach­assistenzgesetz ein weiterer, „überfälliger“ Baustein.

Die Länder unterbreiten in ihrer Stellungnahme zu zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf einige Verbesse­rungsvorschläge. Unter anderem betrifft dies die Ausdifferenzierung der Voraussetzungen zu den jeweiligen Anrechnungs- und Verkürzungsmöglichkeiten sowie Finanzierungsaspekte.

So fordert der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren der im Koalitionsvertrag der Regierungspar­teien im Bund enthaltenen Zusage, die Ausbildungskostenumlage werde aus den Eigenanteilen herausge­nommen, nachzukommen. Die bislang auf Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Pflegebedürftigen umge­legten Ausbildungskosten müssten durch Bundessteuermittel refinanziert werden.

Elterngeld auch für Pflegeeltern

Der Bundesrat hat des Weiteren auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie seien damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der Entschließungsbe­gründung.

Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderhei­ten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen.

aha

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