Politik

Bundesrat stimmt Sondervermögen zu

  • Freitag, 21. März 2025
/picture alliance, Christophe Gateau
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Berlin – Der nächste Schritt zur Umsetzung einer Reform der Schuldenbremse und zur Errichtung eines Sondervermögens für Investitionen in die Infrastruktur ist getan: Der Bundesrat stimmte heute den notwendigen Grundgesetzänderungen zu.

Wie schon am Dienstag im Bundestag kam auch in der Länderkammer die nötige Zweidrittelmehrheit für die entsprechende Änderung des Grundgesetzes zustande. Mit den Enthaltungen aus Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen und Zustimmung aller anderen Bundesländer kam die Länderkammer auf 53 Ja-Stimmen – nötig waren 46.

Die Grundgesetzänderung sieht neben Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zwölf Jahren vor. Die Gelder sollen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur – darunter auch in das Gesundheitswesen – verwendet werden.

Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren – ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Die Maßnahmen seien richtig, nun müssten aber auch strukturelle Reformen erfolgen, so der Tenor der Rednerliste. So betonte Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die nun möglichen umfassenden Investitionen in die Infrastruktur seien notwendig, parallel müsse aber eine „Staatsmodernisierung“ angegangen werden.

Als finaler Schritt steht nun noch die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aus. Der Bundespräsident muss prüfen, ob die Grundgesetzänderung nach den Vorschriften der Verfassung zustande gekommen ist.

Dem Vernehmen nach haben die Juristen im Bundespräsidialamt damit bereits begonnen. Dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Verfahren vor der Abstimmung im Bundestag für rechtens erklärt hat, dürfte es Steinmeier leichter machen, seine Unterschrift unter das Gesetz zu setzen.

Die neuen Gestaltungsspielräume müssen auch für das deutsche Gesundheitswesen genutzt werden, mahnte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. Insbesondere im Krankenhausbereich seien zusätzliche Anstrengungen und Investitionen der öffentlichen Hand notwendig, um den Umbau der Krankenhauslandschaft zu forcieren und die Kliniken moderner aufzustellen. Hier wäre die Berücksichtigung dieser Kosten im Sondervermögen „sinnvoll und folgerichtig“.

aha/dpa

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