Politik

Bundesratsinitiative für Systemwechsel bei Organspende

  • Freitag, 14. Juni 2024
Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Vordrhein-Westfalen, spricht im Bundesrat (Archivfoto, 2022). /picture alliance, Fotostand, Reuhl
Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Vordrhein-Westfalen, spricht im Bundesrat (Archivfoto, 2022). /picture alliance, Fotostand, Reuhl

Berlin – Für einen „Systemwechsel“ bei der Organspende hin zur Widerspruchslösung sprach sich heute Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, im Bundesrat aus.

Laumann wies darauf hin, dass derzeit mehr als 8.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, aber im gesamten Jahr 2023 nur 2.900 Organe gespendet wurden. Dies führe zu „unzumutbar langen Wartezeiten“. Zudem sei Deutschland in Europa über die Stiftung Eurotransplant ein „Nehmerland“ – und dies mit dem Alleinstellungsmerkmal der Zustimmungslösung.

Zwar habe man in den letzten Jahren viel unternommen, um die Spenderzahlen zu steigern, die Wahrheit sei aber, dass alle Versuche im Grunde gescheitert seien. Die Zahlen würden nach wie vor nicht ausreichen, weshalb sich der Bundestag in dieser Legislatur nochmals mit der Widerspruchslösung befassen soll. Der Bundesrat könne hierzu eine Initiative anstoßen – rechtlich zuständig sei aber ganz klar der Bundestag, so Laumann.

Bislang acht Länder – Laumann gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich weitere anschließen – haben dazu eine gemeinsame Vorlage zur Änderung des Transplantationsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Diese wurde heute an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, soll nach dem Ländervorschlag ausdrücklich unangetastet bleiben. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch oder auf andere Art und Weise erklärt hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.

Der Widerspruch soll im Organspenderegister, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden können und keiner Begründung bedürfen.

Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert die Länderinitiative zudem mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) habe dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherzustellen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Stefan Schwartze (SPD), begrüßte die Gesetzesinitiative des Bundesrates.

Trotz aller Bemühungen in den vergangenen Jahren stünden fast 8.400 Patienten auf der Warteliste. „Ich bin daher überzeugt, dass es einen Systemwechsel benötigt, um dem Bedarf endlich gerecht zu werden“, so Schwartze.

aha

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