Politik

Bundestag lehnt Anträge zu Obdachlosenhilfen ab

  • Freitag, 26. Februar 2021
/picture alliance, Daniel Kubirski
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Berlin – Der Bundestag hat gestern mehrere Oppositionsanträge zu Obdachlosenhilfen in der Corona­pandemie abgelehnt. Die jeweils von Grünen, Linken und AfD eingebrachten Anträge zielten auf zusätz­li­che Unterstützung für Obdachloseneinrichtungen sowie den Mieterschutz vor Zwangsräu­mungen ab.

So forderten Linke und Grüne einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, um Mieter, die wegen der Pan­demie Mietschulden angehäuft haben, vor Kündigung zu schützen. Dies sollte vor allem dann gelten, wenn ihnen durch eine Zwangsräumung Obdachlosigkeit drohe.

Zudem sollten Kommunen bei der Unter­bringung Obdachloser unterstützt und Überbrückungshilfen an Hotels nur dann ausgezahlt werden, wenn diese sich bei Leerstand bereiterklären, Obdachlose aufzu­nehmen.

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD argumentierte, die Anträge seien nicht verfassungs­kon­form und missachteten das Eigentumsrecht der Vermieter. Zudem habe es keine coronabedingte Kündi­gungs­welle gegeben, wie etwa aus einer geringen Zahl von Anfragen nach Mietmoratorien in den Län­dern hervorgehe. Auch verwies die Koalition auf die Verantwortung der Länder für den Sozialen Woh­nungsbau und für die Unterbringung von Wohnungslosen.

Die AfD hatte gefordert, Organisationen der Obdachlosenhilfe als systemrelevant einzustufen und diese mit ausreichend medizinischem Personal, Schnelltests und Schutzausrüstung zu versorgen. Auch sollten Bußgelder gegen Obdachlose wegen Verstößen gegen Coronamaßnahmen ausgesetzt werden.

Grüne und Linke stimmten neben ihrem eigenen Antrag als einzige auch für den der jeweils anderen Fraktion. Den Antrag der AfD lehnten alle anderen Fraktionen ab.

kna

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