Bundestag verabschiedet Krankenhauszukunftsgesetz

Berlin – Der Bundestag hat heute das Krankenhauszukunftsgesetz mit den Stimmen der Union, der SPD und der FDP verabschiedet. Während sich die Grünen und die Linken enthielten, lehnte die AfD das Gesetz ab, mit dem der Bund drei Milliarden Euro für den Ausbau der Digitalisierung in den Krankenhäusern bereitstellt.
„Das ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass der Bund Investitionsmittel der Krankenhäuser übernimmt“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor der Abstimmung im Parlament. Eigentlich seien die Bundesländer für die Bereitstellung der Investitionsmittel zuständig.
Die Oppositionsparteien kritisierten, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz keine große Krankenhausreform vorgelegt habe. So warf der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Weinberg, der Regierung vor, dass sie weiterhin an den Fallpauschalen festhalte, über die die Krankenhäuser heute hauptsächlich finanziert werden.
Die Bundesärztekammer (BÄK) habe in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetz zu Recht angemerkt, dass das eigentliche Zukunftsprogramm noch ausstehe, sagte Weinberg, nämlich eine umfassende und bedarfsgerechte Reform der Finanzierung und eine aktive Krankenhausplanung. Eine solche grundsätzliche Reform sei bitter nötig.
SPD kann sich DRG-Reform in dieser Legislaturperiode vorstellen
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Maria Klein-Schmeink, erklärte: „Wir enthalten uns bei der Abstimmung, weil die Investitionen des Bundes nicht eingefasst sind in ein Konzept, mit dem die dringend notwendigen wirklichen Reformen angegangen werden.“ Dabei müssten zum Beispiel die Fehlanreize zur Mengenausweitung abgebaut werden, die das Fallpauschalensystem heute liefere.
Andrew Ullmann (FDP) bezeichnete den Krankenhauszukunftsfonds als wichtige Querfinanzierung des Bundes. Deshalb stimme seine Fraktion dem Gesetz zu. Eine solche Beteiligung des Bundes dürfe aber nicht zur Regel werden, meinte Ullmann. Denn für die Investitionskosten seien die Bundesländer verantwortlich. Auch er forderte eine nachhaltige Reform der Krankenhausfinanzierung.
Der frühere Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Edgar Franke (SPD), sprach sich dafür aus, dass den Krankenhäusern zukünftig die „notwendigen Vorhaltekosten“ refinanziert werden – unabhängig von der tatsächlichen Auslastung. „Die Weiterentwicklung des DRG-Systems ist ein politisches Ziel, das wir noch in dieser Legislaturperiode anpeilen können“, sagte er.
Spahn hatte vor zwei Tagen auf dem Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärt, er wolle eine große Krankenhausreform in dieser Legislaturperiode nicht mehr angehen, da das Thema zu komplex sei.
DKG lobt Engagement von Bund und Ländern
Die Krankenhäuser lobten das Gesetz. „Das KHZG bewirkt einen deutlichen Schub für die Digitalisierung der Kliniken“, kommentierte die DKG die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. „Mit den vorgesehenen 4,3 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln wird den Kliniken zum richtigen Zeitpunkt die Möglichkeit eröffnet, durch moderne digitale Infrastruktur Behandlungsprozesse zu optimieren, aber auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu verbessern.“ Auch die Erhöhung der Cyber-Sicherheit sei ein wesentliches Handlungsfeld.
Das Gesetz zeige die Probleme der Investitionsfinanzierung der vergangenen Jahrzehnte auf, so die DKG weiter. Die nun vom Bund bereitgestellten drei Milliarden Euro seien ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung. „Doch die Pandemie hat auch bei vielen Ländern verdeutlicht, dass die wichtigsten Bereiche der Daseinsvorsorge – also auch Krankenhäuser – als systemrelevant noch stärker in den Fokus genommen werden müssen“, so die DKG.
Auch hier gebe es viele Ankündigungen aus den Ländern, die Fördermittel aufzustocken. „Zusammen mit dem Zukunftsprogramm des Bundes sind das wichtige Schritte, die Investitionsmisere zu mindern, im Idealfall aufzulösen“, meinte DKG-Präsident Gerald Gaß.
Rettungsschirm für die Pflege wird verlängert
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wird es Krankenhäusern darüber hinaus ermöglicht, bei Verhandlungen mit den Krankenkassen Erlösrückgänge auszugleichen, die ihnen im Jahr 2020 durch die Coronapandemie entstanden sind. Krankenhäuser, die vor allem durch die Freihaltepauschale während der Pandemie Mehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr erhalten haben, dürfen diese behalten.
Verlängert wird mit dem Gesetz auch der Rettungsschirm für die Pflege – und zwar bis zum 31. Dezember 2020. Die Leistungen waren zunächst bis zum 30. September befristet. Dazu zählt insbesondere, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen zusätzliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen, die ihnen durch die COVID-19-Pandemie entstehen, gegenüber den Pflegekassen geltend machen können. Auch für pflegende Angehörige gibt es längere Unterstützung.
Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen werden wieder aufgenommen
Mit dem KHZG wird zudem bestimmt, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Pflegebegutachtungen wieder vor Ort bei den Versicherten vornehmen soll – es sei denn, das Infektionsrisiko bei einer solchen Begutachtung ist zu hoch. In solchen Fällen dürfen die Medizinischen Dienste Begutachtungen bis zum 31. März 2021 nach Aktenlage beziehungsweise am Telefon vornehmen.
Die Zeit, die dem MDK für die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht, wird mit dem KHZG vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember verlängert. Eigentlich ist gesetzlich vorgesehen, dass jede Pflegeeinrichtung einmal im Jahr geprüft wird.
Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz waren die Prüfungen bis zum 30. September ausgesetzt worden, um das Risiko von Infektionen für die Pflegebedürftigen zu reduzieren und die Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Ab Oktober werden die Qualitätsprüfungen dann wieder „unter Beachtung strenger Hygieneregeln“ durchgeführt.
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