Politik

Bundesverband Gesundheits-IT nimmt weitere Digitalisierung in den Blick

  • Dienstag, 3. Dezember 2024
/vegefox.com, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) stellte heute mit Blick auf die kommende Bundes­tagswahl seine Positionen und Forderungen zur weiteren Digitalisierung des deutschen Gesundheits­wesens vor. Nötig seien eine klare Rollenverteilung zwischen den Beteiligten, verlässliche rechtliche Vorgaben und langfristige Planungssicherheit.

Die Möglichkeiten digitaler Technologien böten enorme Chancen, um Leben und Gesundheit der Men­schen in Deutschland besser zu schützen und die Gesundheitsversorgung effizienter und patienten­zentrierter zu gestalten, so wird vom bvitg betont. Zwar seien in den vergangenen vier Jahren wichtige Impulse gesetzt worden, doch das Potenzial der Digitalisierung sei bei weitem nicht ausgeschöpft.

Die bisherigen Projekte – wie die elektronische Patientenakte (ePA) und die Telematikinfrastruktur (TI) – müssten konsequent weitergeführt und die sektorenübergreifende Digitalisierung gezielt gefördert werden. Diese Projekte müssten als Ausgangspunkt für eine langfristig angelegte, strategisch orientierte digitale Transformation des Gesundheitswesens verstanden werden.

Unter anderem fordert der IT-Verband den umfassenden Anschluss aller Akteure an die Telematik­infrastruktur. Einheitliche Datenstandards und klare Anreize müssten die Interoperabilität gewährleisten und den grenzüberschreitenden Informationsaustausch ermöglichen.

Zudem sei der Zugang der industriellen Gesundheitswirtschaft zu Forschungsdaten notwendig, um patientenorientierte Lösungen zu entwickeln. Hierzu müsse die Bundesregierung Herstellern ein Antrags­recht auf Datenzugang gewähren.

Grundsätzlich gelte außerdem, dass die digitale Transformation im Gesundheitswesen eine dauerhafte Finanzierung der digitalen Infrastruktur brauche.

Deshalb müssten die durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) geschaffenen Grundlagen ausgebaut werden, um den langfristigen Betrieb digitaler Systeme sicherzustellen. Zusätzlich werde, so der bvitg, ein „Praxiszukunftsgesetz“ für die ambulante Versorgung benötigt.

aha

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