Politik

Coronabekämpfung: Schäuble fordert stärkere Rolle des Bundestages

  • Mittwoch, 21. Oktober 2020
/picture alliance, Kay Nietfeld
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) /picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Der Deutsche Bundestag muss seine Rolle als Gesetzgeber in der Coronapandemie stärker wahrnehmen. Das forderte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) am Montag und legte jetzt Vorschläge zur Umsetzung vor.

Es gelte den Eindruck zu vermeiden, dass die Pandemiebekämpfung ausschließlich Sache der Regierung als Exekutive sowie der Bundes- und Landesgerichte als Legislative sei. Zuvor hatte es vermehrt Kritik gegeben, dass Bund und Länder immer mehr Krisenentscheidungen fällten, ohne die Parlamente hinzuzuziehen.

Schäuble ließ die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Stellung­nahme zu der Thematik erarbeiten. Es bestünden Bedenken, ob die intensiven und breit wirkenden Grundrechtseingriffe im Rahmen der Coronapandemie auf eine bloße General­klausel wie den Paragraf 28 (Abs. 1) des Infektionsschutzgesetzes gestützt werden könnten.

Dort wird bislang lediglich geregelt, dass die zuständigen Behörden das Grundrecht unter vergleichsweise weit gefassten Voraussetzungen einschränken können. „Je intensiver und breiter wirkend der Grundrechtseingriff ist, desto höher muss die parlamentsgesetzliche Regelungsdichte sein“, betonen die Autoren der Stellungnahme.

Vorgeschlagen wird unter anderem, „konkrete Ermächtigungsgrundlagen für besonders eingriffsintensive und streuweite Maßnahmen“ zu schaffen. So würde eine echte Beschränkung der Eingriffsbefugnisse erfolgen und der Ausnahmecharakter der Maßnahmen würde gesetzlich festgeschrieben, heißt es in der Stellungnahme.

Zudem sollten Maßnahmen gegen die Pandemie befristet und Rechtsverordnungen der Regierung unter einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestages gestellt werden. Alternativ sollte dieser die Möglichkeit bekommen, solche Rechtsverordnungen aufzuheben. Auch eine Pflicht zur Unterrichtung durch die Bundesregierung wird verlangt.

Mit diesen Schritten würde der verfassungsrechtlichen Kritik am geltenden Corona-Regelwerk Rechnung getragen, heißt es in der Ausarbeitung der Bundestagsjuristen. „Das Regelwerk wird dadurch gerichtsfester.“

Zudem könne auf diese Weise mehr Einheitlichkeit unter den Ländern geschaffen werden. Denn der Spielraum der Landesregierungen werde zwangsläuft eingeschränkt, wenn die Generalklausel Paragraf 28 wie vorgeschlagen durch Standardmaßnahmen ergänzt werde.

alir/dpa

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